Reformen am Arbeitsschutzrecht


Entwicklung der Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland
Das SLIC hat umfangreiche Empfehlungen ausgesprochen, um das System der Arbeitsaufsicht in Deutschland zu verbessern



Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) befasst sich derzeit damit, die von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten und von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) unterstützten Maßnahmen zur Verbesserung der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht umzusetzen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18811) auf eine Kleine Anfrage (19/17409) der Fraktion Die Linke.

Die ASMK hatte sich im November 2019 unter anderem auf folgende Punkte geeinigt: Weiterentwicklung qualitativer und quantitativer Standards in der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht; Fixierung einer Überwachungsquote im Arbeitsschutzgesetz; Etablierung einer länderbezogenen Zielquote von fünf Prozent (besichtigte Betriebe an allen Betrieben) für das Jahr 2026; Einrichtung eines gemeinsamen Betriebsstättenregisters in Form einer entsprechenden Datenbank- und Softwareinfrastruktur bis 2023 und einer Fachstelle "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" für den staatlichen Arbeitsschutz in Deutschland.

Vorbemerkung der Fragesteller
In den letzten 20 Jahren ist es zu einer "erheblichen Expansion der Aufgaben der Arbeitsschutzaufsicht gekommen", wie die Bundesregierung mit Verweis auf den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) einräumt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6041). Insbesondere psychische Belastungen bei der Arbeit haben das Spektrum der Gefährdungen erweitert, das von der Arbeitsschutzaufsicht überwacht werden muss (vgl. ebenda). Aus Sicht der Fragestellenden ist deshalb eine Ausweitung der staatlichen Arbeitsaufsicht dringend geboten.

Die tatsächliche Entwicklung geht allerdings in die entgegengesetzte Richtung. Das Senior Labour Inspectors Commitee (SLIC), der Ausschuss der höheren Arbeitsaufsichtsbeamten der Europäischen Union, hat 2018 festgestellt, dass inzwischen in allen deutschen Bundesländern die "personelle Ausstattung der Arbeitsschutzaufsicht tatsächlich unterhalb der Benchmark der Internationalen Arbeitsorganisation von einem Aufsichtsbeamten je 10.000 Beschäftigten" liegt (vgl. SLIC-Evaluation 2017, https://www.kurzelinks.de/fvxy). Auch die Anzahl der Arbeitsschutzkontrollen ist in den letzten zehn Jahren bundesweit um fast die Hälfte zurückgegangen. Inzwischen liegen durchschnittlich mehr als 20 Jahre zwischen zwei Kontrollen in einem Betrieb. Beides geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6041 zurück.

Das SLIC (vgl. SLIC-Evaluation 2017, S. 101 ff.) hat umfangreiche Empfehlungen ausgesprochen, um das System der Arbeitsaufsicht in Deutschland zu verbessern. Aus Sicht der Fragestellenden werden diese Empfehlungen jedoch nicht im notwendigen Maße umgesetzt. Die Bundesregierung wird nach der Entwicklung der Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland befragt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.05.20
Newsletterlauf: 21.08.20


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