Register zur Lobbytätigkeit


Stand und Entwicklung des Lobbyregisters des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung
Wird die Bundesregierung den Kreis derer, die sich ins Lobbyregister eintragen müssen, "grundrechtsschonend und differenziert erweitern"



"Stand und Entwicklung des Lobbyregisters von Bundestag und Bundesregierung" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/3305). Wie die Fraktion darin ausführt, trat am 1. Januar 2022 eine gesetzliche Regelung zur Einführung eines Lobbyregisters in Kraft, das auf der Webseite des Bundestages öffentlich einsehbar ist.

Durch die Schaffung einer Registrierungspflicht für diejenigen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, solle "mehr Transparenz bei der für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbaren Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik" erreicht werden. Das Lobbyregister beinhalte allerdings "keinen legislativen Fußabdruck, mit dem registriert wird, wer auf einen Gesetzgebungsprozess wann und in welcher Form Einfluss genommen hat".

Wissen wollen die Abgeordneten, ob es schon genauere Planungen hinsichtlich der Einführung des legislativen Fußabdrucks innerhalb der Bundesregierung gibt. Auch erkundigen sie sich unter Verweis auf den aktuellen Koalitionsvertrag danach, ob und gegebenenfalls wann die Bundesregierung den Kreis derer, die sich ins Lobbyregister eintragen müssen, "grundrechtsschonend und differenziert erweitern" wird. Ferner fragen sie unter anderem, wie die Bundesregierung mit der "Doppelfunktion von Bundestagsabgeordneten" umgeht, "die sich gegebenenfalls im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren auch als Verbandsvertreter einbringen". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 25.09.22
Newsletterlauf: 11.11.22


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