Register zur Lobbytätigkeit


Stand und Entwicklung des Lobbyregisters des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung
Wird die Bundesregierung den Kreis derer, die sich ins Lobbyregister eintragen müssen, "grundrechtsschonend und differenziert erweitern"



"Stand und Entwicklung des Lobbyregisters von Bundestag und Bundesregierung" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/3305). Wie die Fraktion darin ausführt, trat am 1. Januar 2022 eine gesetzliche Regelung zur Einführung eines Lobbyregisters in Kraft, das auf der Webseite des Bundestages öffentlich einsehbar ist.

Durch die Schaffung einer Registrierungspflicht für diejenigen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, solle "mehr Transparenz bei der für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbaren Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik" erreicht werden. Das Lobbyregister beinhalte allerdings "keinen legislativen Fußabdruck, mit dem registriert wird, wer auf einen Gesetzgebungsprozess wann und in welcher Form Einfluss genommen hat".

Wissen wollen die Abgeordneten, ob es schon genauere Planungen hinsichtlich der Einführung des legislativen Fußabdrucks innerhalb der Bundesregierung gibt. Auch erkundigen sie sich unter Verweis auf den aktuellen Koalitionsvertrag danach, ob und gegebenenfalls wann die Bundesregierung den Kreis derer, die sich ins Lobbyregister eintragen müssen, "grundrechtsschonend und differenziert erweitern" wird. Ferner fragen sie unter anderem, wie die Bundesregierung mit der "Doppelfunktion von Bundestagsabgeordneten" umgeht, "die sich gegebenenfalls im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren auch als Verbandsvertreter einbringen". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 25.09.22
Newsletterlauf: 11.11.22


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen