Register zur Lobbytätigkeit
Stand und Entwicklung des Lobbyregisters des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung
Wird die Bundesregierung den Kreis derer, die sich ins Lobbyregister eintragen müssen, "grundrechtsschonend und differenziert erweitern"
"Stand und Entwicklung des Lobbyregisters von Bundestag und Bundesregierung" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/3305). Wie die Fraktion darin ausführt, trat am 1. Januar 2022 eine gesetzliche Regelung zur Einführung eines Lobbyregisters in Kraft, das auf der Webseite des Bundestages öffentlich einsehbar ist.
Durch die Schaffung einer Registrierungspflicht für diejenigen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, solle "mehr Transparenz bei der für ein demokratisches Gemeinwesen unverzichtbaren Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik" erreicht werden. Das Lobbyregister beinhalte allerdings "keinen legislativen Fußabdruck, mit dem registriert wird, wer auf einen Gesetzgebungsprozess wann und in welcher Form Einfluss genommen hat".
Wissen wollen die Abgeordneten, ob es schon genauere Planungen hinsichtlich der Einführung des legislativen Fußabdrucks innerhalb der Bundesregierung gibt. Auch erkundigen sie sich unter Verweis auf den aktuellen Koalitionsvertrag danach, ob und gegebenenfalls wann die Bundesregierung den Kreis derer, die sich ins Lobbyregister eintragen müssen, "grundrechtsschonend und differenziert erweitern" wird. Ferner fragen sie unter anderem, wie die Bundesregierung mit der "Doppelfunktion von Bundestagsabgeordneten" umgeht, "die sich gegebenenfalls im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren auch als Verbandsvertreter einbringen". (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 25.09.22
Newsletterlauf: 11.11.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.