Stand der Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung
Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in der Bereitstellung staatlicher Wallets, privater Wallets oder staatlicher und privater Wallets im Rahmen der eIDAS-Verordnung (eIDAS-VO)
Entwicklung digitaler IDs: Der Grundstein wurde in Deutschland bereits 2010 durch die Einführung des Personalausweises mit der Online-Ausweisfunktion gelegt
Um die Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung der EU für eine europäische digitale Identität geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (20/8201) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8040). Danach übernimmt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) innerhalb der Bundesregierung "die Gesamtfederführung für die Abstimmung der eIDAS-Verordnung (Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste)". Inhaltlich ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat für das Kapitel II (Kapitelbezeichnung gemäß Verordnungsentwurf "European Digital Identity Wallet") zuständig, im Übrigen das BMDV, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Die gleiche Aufgabenverteilung gelte für die nationale Umsetzung.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Mit dem Abschluss der Trilog-Verhandlungen zur eIDAS-2.0-Verordnung (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität, COM(2021) 281 final) und der entsprechenden Einigung vom 29. Juni 2023, eine EU Digital Identity Wallet (EUdi-Wallet), sind auch die europäischen Mitgliedstaaten in der Pflicht, sich umso eingehender mit der Thematik der digitalen Identitäten zu befassen und bestehende eigene Planungen auf Konformität mit EU-Regelungen zu überprüfen.
Zentral hierfür sind die Entwicklung digitaler IDs und die elektronische Nutzung des Personalausweises. Der Grundstein wurde in Deutschland bereits 2010 durch die Einführung des Personalausweises mit der Online-Ausweisfunktion gelegt. Zu Zwecken der Weiterentwicklung arbeitet die Bundesregierung momentan an mehreren Konzepten zur Umsetzung der eID. Dazu gehören die sogenannte Smart-eID, der digitale Personalausweis und die Konzeption einer EUdi-Wallet.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.09.23
Newsletterlauf: 13.11.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.