Standards für freiwillige Regionalangaben
Mögliche Verbrauchertäuschung bei dem Begriff ,regional‘ in Supermärkten
Hauptzutaten in angeblich "regionalen" Produkten müssten nicht aus der Region kommen
Ob die Deutsche Bundesregierung Kenntnis von einer möglichen Verbrauchertäuschung bei dem Begriff "regional" in Supermärkten hat, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage wissen (19/25454). Wie die Abgeordneten schreiben, hat ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Bayern ergeben, dass der nicht rechtlich geschützte Begriff "regional" von den befragten Unternehmen verschieden definiert wird. Dadurch könne es dazu kommen, dass die Hauptzutaten in angeblich "regionalen" Produkten nicht aus der Region kommen müssen. Somit könnten Verbraucher durch die unterschiedlichen Kriterien für "regional" getäuscht werden.
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung plant, zu veranlassen, dass einheitliche Standards für alle Formen freiwilliger Regionalangaben und für Werbung mit regionaler Herkunft aufgestellt werden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft tritt dafür ein, dass Verbraucher regionale Produkte beim Einkauf besser erkennen können. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Bayern hat jedoch ergeben, dass der nicht rechtlich geschützte Begriff "regional" von den befragten Unternehmen verschieden definiert wird.
Dadurch kann es beispielsweise dazu kommen, dass die Hauptzutaten in angeblich "regionalen" Produkten nicht aus der Region kommen müssen. Somit können Verbraucher durch die unterschiedlichen Kriterien für "regional" getäuscht werden. Die Verbraucherzentrale Bayern fordert daher einheitliche Standards für alle Formen freiwilliger Regionalangaben und für Werbung mit regionaler Herkunft (ebd.).(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 14.01.21
Newsletterlauf: 22.02.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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