Stillschweigende Verlängerung von Verträgen


Grüne wollen Faire-Verbraucherverträge-Gesetz nachbessern
Anfängliche Laufzeit eines Vertrags auf maximal ein Jahr zu begrenzen und Preisänderungen innerhalb dieser Mindestvertragslaufzeit auszuschließen



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur Nachbesserung des Entwurfs eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge eingebracht (19/28442). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, den Entwurf anzupassen und dabei die anfängliche Laufzeit eines Vertrags auf maximal ein Jahr zu begrenzen und Preisänderungen innerhalb dieser Mindestvertragslaufzeit auszuschließen. Ebenfalls ausgeschlossen werden soll eine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um mehr als einen Monat. Gleichzeitig soll klargestellt werden, dass diese Regelungen auch auf Verträge über die regelmäßige entgeltliche Nutzung von Sport- oder Freizeiteinrichtungen (beispielsweise Fitnessstudioverträge) anzuwenden sind.

Außerdem soll eine Pflicht zum Vorsehen eines einfach auffindbaren, barrierefreien und verständlich beschriebenen Kündigungsbuttons vorgegeben werden, soweit der Abschluss des Vertrags im Zusammenhang mit einem Bestell- beziehungsweise Vertragsabschlussbutton erfolgt.

Ferner sei die verpflichtende Angabe einer E-Mail-Adresse als Empfangsvorrichtung für alle rechtserheblichen Erklärungen (zum Beispiel Kündigung oder Widerruf) sowie eine unverzügliche elektronische Empfangsbestätigung für solche Erklärungen sowie die sogenannte Bestätigungslösung für alle telefonisch angebahnten Verträge vorzusehen. Die Wirksamkeit von Vertragsschlüssen, die aufgrund von Werbeanrufen zustande kommen, sei an eine ausdrückliche Bestätigung des Verbrauchers in Textform zu knüpfen.

Gegenüber Verbrauchern sei die Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), die Preisbestandteile oder Zusatzkosten regeln, oder (Sonder)Kündigungs- oder Nacherfüllungsrechte betreffen, an die Bedingung zu knüpfen, dass die wesentlichen Regelungsinhalte zu Beginn des Regelungstextes deutlich hervorgehoben dargestellt werden. Weitere Anpassungen betreffen unter anderem den besseren Schutz vor unseriösen Schlüsseldiensten. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 27.04.21
Newsletterlauf: 16.07.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen