Transparenzregister: Erleichterungen für Vereine
Entwurf eines Gesetzes zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz)
Das bisherige deutsche System des Auffangregisters wird künftig auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt
Der Finanzausschuss hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (19/28164) beschlossen. In der Sitzung unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für den Entwurf, alle anderen Fraktionen enthielten sich. Elf Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden angenommen, ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt. Das Gesetz ist Teil der europäischen und nationalen Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Ziel ist, eine größere Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten zu schaffen. Anlass ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten.
Das bisherige deutsche System des Auffangregisters wird künftig auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt. Alle Gesellschaften sind demnach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Zudem setzt das Gesetz die EU-Finanzinformationsrichtlinie um. Deren Ziel ist es, die Nutzung von Bankkonten -und Finanzinformationen zu erleichtern. Für den Zugang zum Informationsaustausch mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wird das Bundeskriminalamt genannt.
Die Änderungsanträge sehen bürokratische Erleichterungen für Vereine vor, dazu gehört die automatische Eintragung von Vereinen in das Transparenzregister und Erleichterungen bei der Gebührenbefreiung. Zudem wird der Kreis der Berechtigten zum Datenabruf erweitert: auf das Bundeszentralamt für Steuern und die örtlichen Finanzbehörden sowie die Verfassungsschutzbehörden.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, durch die Änderungsanträge seien deutliche bürokratische Entlastungen für Vereine erreicht worden. Sie betonte, sie hätte sich eine weitere Registervernetzung gewünscht, dies sei aber in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen. Die SPD-Fraktion betonte, die erleichterte Gebührenbefreiung für Vereine vereinfache das Verfahren.
Die AfD-Fraktion kritisierte die Eile bei der Erarbeitung des Gesetzes, schließlich sei die EU-Richtlinie bereits mehrere Jahre verabschiedet. Das Gesetz sei gut gemeint, aber nicht gut gemacht.
Die FDP-Fraktion betonte, sie unterstütze nach wie vor die Idee eines Vollregisters. Auch die neuen Regelungen für Vereine bewertete sie positiv. Sie wandte sich jedoch generell gegen Doppelmeldungen. Zudem sollte der Zugriff auf persönliche Informationen restriktiver gehandhabt werden. Auch die Fraktion Die Linke bewertete das künftige Vollregister positiv. das bisherige Transparenzregister sei lückenhaft. Sie sprach sich dafür aus, dass es künftig kostenlos einsehbar sein sollte.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, es sei die Chance auf ein echtes, unbürokratisches Transparenzregister verpasst worden. Bis zum Bestehen eines Gemeinnützigkeitsregisters werde es für Vereine weiter hohen Aufwand geben.
Abgelehnt wurde ein Antrag (19/10218) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen, Mieterinnen und Mieter vor organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen". Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, mehr Transparenz im Immobiliensektor sowie über die wahren Immobilieneigentümer herzustellen und die geldwäscherechtliche Aufsicht im Immobiliensektor zu stärken. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 30.09.21
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