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Novelle des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes

Keine Online-Datenerhebung bei Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten, Geistlichen oder Journalisten
Innenminister Joachim Herrmann: "Gegenteilige Befürchtungen entbehren jeder Grundlage"

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(11.02.08) - Bei einer Veranstaltung der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und des Bayerischen Verbandes für Sicherheit in der Wirtschaft im Vorfeld der Münchner Sicherheitskonferenz ist Innenminister Joachim Herrmann die Befürchtungen wegen der geplanten Online-Datenerhebung entgegengetreten.

"Das Arzt- und Anwaltsgeheimnis, das Beichtgeheimnis und selbstverständlich auch das Redaktionsgeheimnis bleiben bei der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes voll gewahrt. Niemand will das antasten. Ein Anwalt, der seinen Mandanten vertritt, ein Journalist, der recherchiert, ein Arzt, der lediglich seinen Patienten behandelt, oder ein Geistlicher, der seelsorgerisch tätig ist, die Beichte abnimmt, wird selbstverständlich auch künftig nicht mittels Online-Datenerhebung vom Verfassungsschutz beobachtet", sagte Hermann.

Gegenteilige Befürchtungen würden jeder Grundlage entbehren und auf Fehlvorstellungen darüber beruhen, in welchen Fällen Online-Datenerhebungen im Rahmen der geplanten Novelle des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes zulässig sein sollen.

Die Online-Datenerhebung darf wie bisher schon die Telefonüberwachung nur in engen Ausnahmefällen bei einer Person angeordnet werden, bei der Hinweise auf eine sogenannte ''Katalog-Tat'' wie z.B. Bildung einer terroristischen Vereinigung vorliegen, oder bei dessen Helfershelfern. Eine Online-Datenerhebung bei einem Berufsgeheimnisträger scheide nach Aussage von Hermann damit aus, wenn er nicht selber z.B. Sprengsätze zusammenbaue.

Im Übrigen machte Herrmann deutlich, dass Online-Datenerhebungen auf ganz wenige Fälle im Jahr begrenzt sein werden. Außerdem müsste jede Online-Datenerhebung von der unabhängigen G-10-Kommission des Bayerischen Landtags genehmigt werden. (Bayerische Staatsministerium des Inneren: ra)


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