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Bundesregierung will Onlinezugangsgesetz ändern


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz – OZGÄndG)
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat die Weichen für eine moderne Verwaltung gestellt - Es handelt sich um das bis dato größte Projekt zur Modernisierung der Verwaltung



Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/8093) zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz) vorgelegt. Damit sollen die neu geschaffenen Strukturen der Bund-Länder-Zusammenarbeit verstetigt und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglicht werden.

Dafür will der Bund unter anderem zentrale Basisdienste bereitstellen und so landeseigene Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach ersetzen. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.

Der Nutzen des Gesetzentwurfs besteht aus Sicht der Bundesregierung darin, "dass er den Prozess der Entwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services weiter fördert". Dies vereinfache das Leben der Menschen und die Tätigkeit von Unternehmen und Selbständigen, soweit diese staatliche Leistungen in Anspruch nähmen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.09.23
Newsletterlauf: 30.10.23


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Meldungen: Gesetze

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

  • Änderung vergaberechtlicher Vorschriften

    Mit einer Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (20/9047) werden die nationalen Vergaberechtsregelungen (Vergabeverordnung, Sektorenverordnung, Konzessionsvergabeverordnung und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) an die entsprechende europäische Durchführungsverordnung angepasst.

  • Berufsreglementierungen

    Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften sollen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Patentanwaltsordnung (PAO), das Steuerberatungsgesetz (StBerG), die Wirtschaftsprüferordnung (WPO), die Gewerbeordnung (GewO) und die Handwerksordnung (HwO) um eine Anlage ergänzt werden.

  • Verhältnismäßigkeitsrichtlinie

    Der Wirtschaftausschuss hat in seiner Sitzung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (20/8679) mit den Stimmen der Ampelfraktionen und der Unionsfraktion gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und unter Enthaltung der Linksfraktion angenommen.

  • Wertungswidersprüche vermeiden

    Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze" (20/8344) vorgelegt, die sich aus Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 ergibt. Infolge dieser Änderungen seien Anpassungen in anderen Gesetzen notwendig, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen und Wertungswidersprüche vermieden werden, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage.

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