Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

UVP-Gesetz wird novelliert


Europarechtlicher Anpassungsbedarf besteht, da die UVP-Änderungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden muss
Ein Regelungsschwerpunkt sind die Vorschriften zur Feststellung der UVP-Pflicht



Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) soll umfassend novelliert werden. Ein Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung (18/11499) sieht vor, die gesetzliche Grundlage an europäische Vorgaben anzupassen. Darüber hinaus soll die Novelle zum Anlass genommen werden, das Bundesrecht "zu vereinfachen, zu harmonisieren und anwenderfreundlicher auszugestalten", schreibt die Deutsche Bundesregierung in der Begründung.

Europarechtlicher Anpassungsbedarf besteht, da die UVP-Änderungsrichtlinie (2014/52/EU, 16. April 2014) in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Richtlinie sieht vor, den Bereich der Schutzgüter zu erweitern. Künftig sollen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beispielsweise auch der Flächenschutz, Klimaschutz, Energieeffizienz sowie Unfall- und Katastrophenrisiken betrachtet werden. Die Öffentlichkeit der UVP soll durch ein zentrales Internetportal gestärkt werden. Wesentlicher Anpassungsbedarf im UVPG ergibt sich aus der Richtlinie laut Begründung bei der Ausgestaltung der Verfahrensschritte einer UVP.

Ein weiterer Regelungsschwerpunkt sind laut Bundesregierung die Vorschriften zur Feststellung der UVP-Pflicht. Hier bestehe Anpassungsbedarf aus "praktischen Bedürfnissen". Vorgesehen ist etwa, dass der Vorhabenträger künftig eine freiwillige UVP beantragen können. Die verwaltungsseitige Vorprüfung, ob eine UVP-Pflicht besteht, soll mit dem Entwurf klarer und detaillierter geregelt werden. Ergebnis und Begründung der Vorprüfungen sollen zudem künftig öffentlich gemacht werden. In Umsetzung des "Irland-Urteils" des Europäischen Gerichtshofs (C-392/96) und eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts diesbezüglich soll außerdem sichergestellt werden, dass die "Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt nicht durch eine Aufsplitterung der Vorhaben umgangen wird", schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 17.05.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen