Änderung der Fleischetikettierung
Gesetzentwurf: Änderung der Fleischetikettierung
Rückverfolgung von Vermarktungs- und Erzeugungsstufen
(04.05.15) - Das System der fakultativen Etikettierung von Rindfleisch soll abgeschafft werden. Die Deutsche Bundesregierung legt dazu einen Entwurf zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (18/4615) vor. Freiwillige Angaben der Marktbeteiligten zum Rindfleisch würden möglich bleiben, müssen künftig jedoch nicht mehr im Vorhinein genehmigt werden. Dem Entwurf liegt eine Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 durch die Verordnung (EU) Nr. 653/2014 zugrunde. Mit Wirkung vom 13. Dezember 2014 entfalle die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von freiwilligen Rindfleischetikettierungssystemen laut Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Danach dürfen freiwillige Angaben zum Rindfleisch ohne eine Genehmigung durch die Bundesanstalt ausgelobt werden, wenn diese objektiv und durch die zuständigen Behörden überprüfbar seien. Gleichzeitig entfalle die Pflicht zu einer unabhängigen Kontrolle durch eine von der Bundesanstalt anerkannte Kontrollstelle. Die Etikettierung von Rindfleisch soll der Herkunftssicherung für Rindfleisch dienen, das neben den allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelkennzeichnung gilt.
Dadurch soll Rindfleisch über alle Vermarktungs- und Erzeugungsstufen bis zu einer Gruppe von Tieren zurückverfolgt werden können. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Anpassungen an der Gewerbeordnung
Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze in geänderter Fassung angenommen. Zuvor hatten die Abgeordneten über drei Änderungsanträge der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgestimmt. Die Änderungsanträge wurden mit den Stimmen aller Fraktionen unter Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
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Umsetzung: Hinweisgeberschutz-Richtlinie
Die Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.
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Als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt
Die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3449) vor, der am Donnerstag, 29. September 2022, im Bundestag in erster Lesung beraten werden soll. Die Zuständigkeitsübertragung soll demnach zum 1. Januar 2025 erfolgen.
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Digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften
Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.
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Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung
Mit einem Gesetzentwurf (20/3067) möchte die Bundesregierung drei Anpassungen an der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung und dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz vornehmen. Zum einen sollen in einem neuen Paragrafen 11 der Gewerbeordnung (GewO) die Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern geregelt werden.