Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Gehaltsgrenze von 33.000 Euro pro Jahr


Gesetzentwurf: Blaue Karte soll den Zuzug ausländischer Akademiker erleichtern
Die Blaue Karte EU soll künftig erhalten, wer einen Hochschulabschluss oder eine "durch mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation besitzt"


(07.03.12) - Die Bundesregierung will hoch qualifizierten Ausländern die Zuwanderung nach Deutschland erleichtern und dazu einen neuen Aufenthaltstitel einführen: die "Blaue Karte EU". In ihrem Gesetzentwurf (17/8682) schreibt die Regierung, mit ihrer Vorlage wolle sie die Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen und gleichzeitig den "Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver" gestalten. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, so heißt es in dem Entwurf, habe Deutschland ein "besonderes Interesse an einem auf Dauer angelegten Zuzug" von Spezialisten und leitenden Angestellten mit besonderer Berufserfahrung.

Die Blaue Karte EU soll künftig erhalten, wer einen Hochschulabschluss oder eine "durch mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachgewiesene vergleichbare Qualifikation besitzt". Eine weitere Voraussetzung für den neuen Aufenthaltstitel ist, dass Bewerber ein Arbeitsverhältnis vorweisen können, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44.000 Euro erzielt wird. Damit wird die bisherige Gehaltsschwelle von derzeit 66.000 deutlich abgesenkt. Für Berufe, in denen "ein besonderer Bedarf an Drittstaatsangehörigen" besteht, ist die Gehaltsgrenze nochmals niedriger:

Für die Erteilung der Blauen Karte EU an Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte soll die Gehaltsgrenze 33.000 Euro pro Jahr betragen. Für Ehepartner der Fachkräfte, die eine so genannte Blue Card erhalten, ist "das sofortige und uneingeschränkte Recht auf Zugang zu jeder Beschäftigung" vorgesehen. Zur Begründung heißt es, die Möglichkeit der Ehepartner, eine Arbeit aufnehmen zu dürfen, sei für ausländische Fachkräfte "ein wesentliches Kriterium" für ihre Entscheidung zu einer dauerhaften Zuwanderung. Die Blaue Karte EU soll bei der erstmaligen Erteilung auf höchstens vier Jahre befristet sein oder für die Dauer des vorgelegten Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate ausgestellt werden.

Auch für die Hochqualifizierten, die sofort ein Daueraufenthaltsrecht – also eine so genannte Niederlassungserlaubnis – erhalten können, wird die Gehaltsgrenze gesenkt: auf 48.000 Euro jährlich. In dem Entwurf heißt es, der gewollte vermehrte Zuzug dieser Personengruppe werde gleichzeitig mit dem Signal verbunden, dass der privilegierte Aufenthaltsstatus "nur Ausländern zu Gute kommen soll, denen die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt gelingt".

Zudem will es die Bundesregierung ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen erleichtern, nach ihrem Studienabschluss eine Beschäftigung aufzunehmen. Deshalb soll ihnen "unbeschränkter Arbeitsmarktzugang während der einjährigen Suchphase nach einer dem Studienabschluss angemessenen Beschäftigung" gewährt werden. Auf ein Zustimmungserfordernis der Bundesagentur für Arbeit bei der Erteilung eines Aufenthaltstitels für sie soll künftig verzichtet werden.

Die ausländischen Absolventen deutscher Hochschulen können künftig schon nach zwei Jahren Aufenthalt mit einem Aufenthaltstitel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen ihrem Hochschulabschluss angemessenen Arbeitsplatz verfügen. Sie müssen dann "lediglich 24 Monate Rentenversicherungsbeiträge" nachweisen. Durch diesen erleichterten Zugang will die Regierung einen zusätzlichen Anreiz für diese Absolventen schaffen, sich nach dem Studium in Deutschland auch hier niederzulassen. Durch eine solche Perspektive werde "auch die Attraktivität Deutschlands für ein Studium von Ausländern erhöht und die deutsche Position im Wettbewerb um internationale Studierende verbessert".

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf ausdrücklich begrüßt, weil damit nicht nur die EU-Richtlinie umgesetzt werde, sondern auch Verbesserungen in der Arbeitsmigration geschaffen würden. Die Länderkammer möchte den Anwendungsbereich der Blauen Karte EU nicht nur auf Hochschulabsolventen begrenzen. Die Regierung will von dieser Einschränkung jedoch nicht abrücken. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen