Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Fluggastdatengesetz vorgelegt


Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR)-Daten) zur Verhütung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität
Ziel der Richtlinie sei es, bestimmte Straftaten durch die Verwendung von Fluggastdaten zu verhüten und zu verfolgen



Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR)-Daten) zur Verhütung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität (18/11501) vorgelegt. Die Richtlinie ist bis zum 25. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen.

Wie die Regierung in der Vorlage darlegt, agieren die im Bereich der schweren Kriminalität und des internationalen Terrorismus aktiven Täter und Tätergruppierungen häufig grenzüberschreitend und reisen im Rahmen ihrer illegalen Aktivitäten in andere Staaten. Ziel der Richtlinie sei es, bestimmte Straftaten solcher Täter durch die Verwendung von Fluggastdaten zu verhüten und zu verfolgen.

Hierdurch werde der bestehende europaweite Austausch von Erkenntnissen zwischen den EU-Staaten durch ein neues Instrument ergänzt, indem die Fluggastdaten von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten überprüft und "unter engen Voraussetzungen ausgetauscht werden können", heißt es in der Vorlage weiter. Die Überprüfung der Daten ermögliche es den Sicherheitsbehörden nicht nur, "bereits bekannte Personen, sondern auch solche Personen zielgerichtet zu identifizieren, die den zuständigen Behörden bislang nicht bekannt waren und die mit einer terroristischen Straftat oder einer Straftat der schweren Kriminalität in Zusammenhang stehen könnten".

Die Richtlinie sieht den Angaben zufolge eine verpflichtende Übermittlung von Fluggastdaten durch Luftfahrtunternehmen für Flüge vor, die von der Europäischen Union aus in einen Drittstaat oder von einem Drittstaat aus in einen Mitgliedsstaat der EU starten. Sie räumt den EU-Staaten laut Vorlage zudem die Möglichkeit ein, auch Flüge zwischen den Mitgliedstaaten sowie Datenübermittlungen durch andere Wirtschaftsteilnehmer, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reisen einschließlich Flugbuchungen erbringen, einzubeziehen. Von dieser Möglichkeit solle in dem sogenannten Fluggastdatengesetz Gebrauch gemacht werden, um Sicherheitslücken zu schließen.

Wie aus der Begründung hervorgeht, enthalten Fluggastdaten "ausschließlich Informationen, die die Fluggäste insbesondere bei der Reservierung oder Buchung von Flügen oder beim Check-In eines Fluges zur Verfügung stellen". Sie "umfassen Informationen wie den Namen, die Adresse, weitere Kontaktdaten des Fluggastes, Angaben zur Reiseroute, Reisedaten und die Zahlungsart", führt die Regierung weiter aus, . Luftfahrtunternehmen und andere Unternehmen würden nicht dazu verpflichtet, über die von ihnen bereits erhobenen Fluggastdaten hinaus weitere Daten bei den Fluggästen zu erheben. Entsprechend werde auch von den Fluggästen nicht verlangt, dass sie neben den Fluggastdaten zusätzliche Daten bereitstellen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 13.04.17
Home & Newsletterlauf: 04.05.17


Meldungen: Gesetze

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Entsorgung von alten Elektrogeräten

    Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen