Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Gesetz zu Handel mit Brennstoffemissionen


Emissionshandel führt zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben zu einem Preis auf CO2
Das nationale Emissionshandelssystem erfasst die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel



Die Deutsche Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (19/14746) vorgelegt. Mit dem Entwurf soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden. In diesen Sektoren fehle bislang ein wirksames, auf der CO2-Intensität der Heiz- und Kraftstoffe basierendes Preissignal, das einen Anreiz für die Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe und für den Umstieg auf klimaschonende Technologien und Energieträger setzt, schreibt die Bundesregierung.

Der Emissionshandel führe zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben zu einem Preis auf CO2. Daraus ergeben sich Preise bei Brenn- und Kraftstoffen, "die sich stärker am CO2-Gehalt ausrichten", schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Das Gesetz sehe die Festlegung jährlicher Emissionsmengen vor, die von Jahr zu Jahr geringer werden und die zur Einhaltung der Sektorziele nach dem Bundesklimaschutzgesetz (19/14337) sowie zur Minderungsverpflichtung nach der EU-Klimaschutzverordnung beitragen.

Das nationale Emissionshandelssystem erfasse die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel. Im Sektor Wärme umfasse das System die Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS). Auch im Verkehrsbereich umfasse das System Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe, jedoch nicht den Luftverkehr, der dem EU-ETS unterliege.

Während einer Einführungsphase werde ein Festpreissystem eingeführt, bei dem Zertifikate an die Verantwortlichen verkauft würden. Dadurch entstehe ein "verlässlicher Preispfad", heißt es im Entwurf weiter. Im ersten Jahr betrage der Preis zehn Euro und steige bis 2025 auf 35 Euro. In dieser Phase sei die überjährige Übertragbarkeit der Zertifikate ausgeschlossen. Gleichzeitig werde eine Handelsplattform aufgebaut, die eine Auktionierung der Zertifikate und den Handel ermöglichen soll. Für das Jahr 2026 gelte ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und 60 Euro pro Zertifikat. Auf Grundlage einer Evaluation soll im Jahr 2025 festgelegt werden, inwieweit Höchst- und Mindestpreise für die Zeit ab 2027 sinnvoll und erforderlich seien. (Deutscher Bundestag: ra)







eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 09.12.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Aufsicht über Märkte für Kryptowerte

    Die Deutsche Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) vorgelegt (20/10280). Damit will sie europäisches Recht national umsetzen.

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen