Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Stärkerer Schutz bei Telefonwerbung


Gesetzentwurf: Zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
Anzahl der Beschwerden wegen unerlaubter Werbung nur in geringem Umfang rückläufig



Die Deutsche Bundesregierung zeigt sich skeptisch gegenüber einem Gesetzentwurf des Bundesrates (18/12798), der Verbraucher besser vor am Telefon untergeschobenen Verträgen schützen soll. Die Länderkammer begründet ihren Gesetzentwurf "zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung" damit, dass das 2013 beschlossene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken nicht die erhoffte Wirkung gezeitigt habe.

Die Verbraucherzentralen hätten festgestellt, "dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert", schreibt der Bundesrat. Deshalb schlägt er vor, dass solche Verträge erst wirksam werden sollen, wenn sie vom Anbieter nochmals als Text vorgelegt und vom Verbraucher auch in Textform - auf Papier oder auf elektronischem Weg - bestätigt wurden.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Erwiderung, eine Evaluierung des Gesetzes von 2013 durch drei Wissenschaftler habe ergeben, dass "die Anzahl der Beschwerden wegen unerlaubter Werbung nur in geringem Umfang rückläufig" sei. Die Gutachter hätten allerdings andere Reformvorschläge gemacht.

Der Bundesregierung erscheine es "derzeit nicht hinreichend gesichert, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrates gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen", schreibt sie. Die Regierung werde nun "prüfen, ob sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht und gegebenenfalls Handlungsoptionen ermitteln". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 14.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Anpassungen an der Gewerbeordnung

    Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze in geänderter Fassung angenommen. Zuvor hatten die Abgeordneten über drei Änderungsanträge der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgestimmt. Die Änderungsanträge wurden mit den Stimmen aller Fraktionen unter Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.

  • Umsetzung: Hinweisgeberschutz-Richtlinie

    Die Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.

  • Als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt

    Die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3449) vor, der am Donnerstag, 29. September 2022, im Bundestag in erster Lesung beraten werden soll. Die Zuständigkeitsübertragung soll demnach zum 1. Januar 2025 erfolgen.

  • Digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften

    Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.

  • Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung

    Mit einem Gesetzentwurf (20/3067) möchte die Bundesregierung drei Anpassungen an der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung und dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz vornehmen. Zum einen sollen in einem neuen Paragrafen 11 der Gewerbeordnung (GewO) die Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern geregelt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen