Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Stärkerer Schutz bei Telefonwerbung


Gesetzentwurf: Zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
Anzahl der Beschwerden wegen unerlaubter Werbung nur in geringem Umfang rückläufig



Die Deutsche Bundesregierung zeigt sich skeptisch gegenüber einem Gesetzentwurf des Bundesrates (18/12798), der Verbraucher besser vor am Telefon untergeschobenen Verträgen schützen soll. Die Länderkammer begründet ihren Gesetzentwurf "zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung" damit, dass das 2013 beschlossene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken nicht die erhoffte Wirkung gezeitigt habe.

Die Verbraucherzentralen hätten festgestellt, "dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert", schreibt der Bundesrat. Deshalb schlägt er vor, dass solche Verträge erst wirksam werden sollen, wenn sie vom Anbieter nochmals als Text vorgelegt und vom Verbraucher auch in Textform - auf Papier oder auf elektronischem Weg - bestätigt wurden.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Erwiderung, eine Evaluierung des Gesetzes von 2013 durch drei Wissenschaftler habe ergeben, dass "die Anzahl der Beschwerden wegen unerlaubter Werbung nur in geringem Umfang rückläufig" sei. Die Gutachter hätten allerdings andere Reformvorschläge gemacht.

Der Bundesregierung erscheine es "derzeit nicht hinreichend gesichert, dass die im Gesetzentwurf des Bundesrates gewählten rechtlichen Regelungen die angestrebte Wirkung entfalten werden und die gebotene Rechtssicherheit schaffen", schreibt sie. Die Regierung werde nun "prüfen, ob sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht und gegebenenfalls Handlungsoptionen ermitteln". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 14.07.17


Meldungen: Gesetze

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • Entsorgung von alten Elektrogeräten

    Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen