Änderung mehrerer umweltrechtlicher Vorschriften
Verordnung: Umsetzung der EU-Dienstleitungsrichtlinie in deutsches Umweltrecht
Immissionsschutzrecht, Abfallrechtegesetz und Emissionshandelsrecht geändert
(18.03.10) - Für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) auf dem Gebiet des Umweltrechts hat die Deutsche Bundesregierung die Änderung mehrerer umweltrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Sie hat dazu eine Verordnung (17/862) in den Bundestag eingebracht, mit dem unter anderem Teile des Immissionsschutzrechtes, des Abfallrechtegesetzes und des Emissionshandelsrechts geändert werden. Es geht dabei um die Anerkennung von Berufsqualifikationen von Sachverständigen und um Vorgaben für eine elektronische Verfahrensabwicklung für so genannte Einheitliche Ansprechpartner.
Dabei handelt es sich um eine einheitliche Stelle in den Ländern, an die sich Ausländer wenden können, um bestimmte Genehmigungen zu erhalten.
Die Verordnung zur Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie schreibt außerdem Fristen für die Bearbeitung von Verwaltungsvorgängen vor und regelt den Nachweis für die Qualifikation ausländischer Gutachter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Datenübermittlung und Datenpflege
Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.
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Durchsetzung des DSA
Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.
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Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen
Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
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1:1-Umsetzung wird angestrebt
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Modernisierung der Registerlandschaft
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