EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz
Regierung legt Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vor
Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher und selbständiger beruflicher Interessen bei innergemeinschaftlichen Verstößen in der EU
(20.10.11) - Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf (17/7235) zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungslagengesetzes vor. Das Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz soll hinsichtlich der Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Finanzienstleistungsaufsicht (BaFin) geändert werden.
Des Weiteren soll eine zuvor dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensittelsicherheit (BVL) durch Rechtsverordnung übertragende Zuständigkeit in das Gesetz integriert werden.
Die angestrebten Änderungen betreffen die Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher und selbständiger beruflicher Interessen bei innergemeinschaftlichen Verstößen in der EU. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Änderungen am Hopfengesetz nötig
Die Bundesregierung will das Hopfengesetz ändern (20/1959), damit Betriebe auch weiterhin EU-Beihilfen erhalten können. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der ohne Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden soll.
-
Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen
Die Möglichkeit zur Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen soll nach Willen der Bundesregierung ausgeweitet werden. Die bisherige Beschränkung auf bestimmte Rechtsträger wie Einzelkaufleute, GmbH oder Aktiengesellschaften soll danach aufgehoben werden.
-
Klimaschutzziele ins Energiewirtschaftsgesetz
Mit dem Entwurf eines Gesetzes "zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung" will die Bundesregierung drei Problemkomplexe angehen: den beschleunigungsbedürftigen Ausbau erneuerbarer Energien; Engpässe in der Versorgung wegen fehlender Stromnetze und rechtliche Unklarheiten bei der Kündigung des Vertrags seitens des Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise.
-
Schnellerer Ausbau erneuerbarer Energien
Deutschland richtet seine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus. Die Stromversorgung soll daher bereits im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Um die neuen Ausbauziele zu erreichen, soll das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz grundlegend überarbeitet werden. Das sieht der Gesetzentwurf (20/1630) der Regierung "zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor" vor.
-
Komplexität der Rechtsbeziehungen
Der Bundesrat hat erneut den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten (20/1549) vorgelegt. Ein im Juni 2021 in den Bundestag eingebrachter inhaltsgleicher Gesetzentwurf der Länderkammer (19/30745) war aufgrund des Endes der Wahlperiode für erledigt erklärt worden. Die Bundesregierung will das Anliegen aufgreifen und einen eigenen Gesetzentwurf in diesem Jahr vorlegen.