Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Steuerrecht: Änderung bei Selbstanzeigen


Gesetzentwurf: Regelung zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht enger fassen
Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

(24.11.14) - Die Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht sollen erheblich enger gefasst werden als bisher. So sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (18/3018) unter anderem niedrigere Grenzwerte vor. So soll die Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages bei Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro gesenkt werden.

Der zu zahlende Geldbetrag soll abhängig vom Hinterziehungsvolumen gestaffelt werden. "Hervorzuheben ist auch die vorgesehene generelle Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre für eine wirksame Selbstanzeige. Bisher besteht diese Verpflichtung nur in Fällen einer besonders schweren Steuerhinterziehung", heißt es im Entwurf. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Anpassungen an der Gewerbeordnung

    Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze in geänderter Fassung angenommen. Zuvor hatten die Abgeordneten über drei Änderungsanträge der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgestimmt. Die Änderungsanträge wurden mit den Stimmen aller Fraktionen unter Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.

  • Umsetzung: Hinweisgeberschutz-Richtlinie

    Die Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.

  • Als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt

    Die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3449) vor, der am Donnerstag, 29. September 2022, im Bundestag in erster Lesung beraten werden soll. Die Zuständigkeitsübertragung soll demnach zum 1. Januar 2025 erfolgen.

  • Digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften

    Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.

  • Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung

    Mit einem Gesetzentwurf (20/3067) möchte die Bundesregierung drei Anpassungen an der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung und dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz vornehmen. Zum einen sollen in einem neuen Paragrafen 11 der Gewerbeordnung (GewO) die Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern geregelt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen