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Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (I)


Gesetzentwurf: 400 Milliarden Euro Garantien für Banken - Finanzaufsicht sollen größere Handlungsmöglichkeiten gewährt werden, "um einer Systemgefährdung vorzubeugen"
Im Unterschied zum ersten Stabilisierungsgesetz sollen die Bad Banks nicht nur strukturierte Wertpapiere, die ein zentrales Problem bei der Finanzkrise darstellten, aufnehmen können, sondern auch Staatsanleihen


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(26.01.12) - Finanzinstitute sollen erneut Hilfen beim Staat beantragen können. Es sei eine grundlegende Aufgabe des Staates, das Vertrauen der Marktteilnehmer und Bürger in die Stabilität des Bank- und Finanzsystems zu bewahren und die Finanzmarktstabilität zu sichern, heißt es in dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts (17/8343). Das "Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz" sieht für die Gewährung von Maßnahmen für die Banken einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro vor. Außerdem ist eine Kreditermächtigung von 80 Milliarden Euro vorgesehen, davon zehn Milliarden mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Mit dem Gesetzentwurf können alle 2010 ausgelaufenen Instrumente des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erneut vollständig genutzt werden.

Falls durch die Aufnahme von Krediten die zulässige Schuldenaufnahme nach der im Grundgesetz geregelten Schuldenbremse überschritten werden sollte, heißt es dazu im Gesetzentwurf: "Die Tilgung hat binnen eines angemessenen Zeitraums zu erfolgen." Ein entsprechender Tilgungsplan soll vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. "Dadurch wird sichergestellt, dass die Tilgung der zusätzlich aufgenommenen Kredite der nach der Schuldenregel relevanten strukturellen Nettokreditaufnahme zugerechnet wird", wird in der Begründung erläutert. Die Tilgungsausgaben sollen daher im Bundeshaushalt und nicht im Fonds veranschlagt werden.

Im Unterschied zum ersten Stabilisierungsgesetz sollen die sogenannten Zweckgesellschaften ("Bad Banks") nicht nur strukturierte Wertpapiere, die ein zentrales Problem bei der Finanzkrise darstellten, aufnehmen können, sondern auch Staatsanleihen. Im Gesetzentwurf wurde daher der Begriff "strukturierte Wertpapiere" durch "Wertpapiere" ersetzt. "Damit soll auch ermöglicht werden, dass mögliche temporäre Übertreibungen bei der Bewertung von Anleihen von europäischen Staaten oder Unternehmen durch Übertragung solcher Wertpapiere auf Zweckgesellschaften … nicht zu einer Bestandsgefährdung von Instituten führen und dass das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Solvenz dieser Institute gefestigt wird", heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Es sei besonders wichtig, einer möglichen Gefährdung des Finanzsystems präventiv beziehungsweise bereits bei latenter Gefahr begegnen zu können. Falls privatwirtschaftliche Lösungen zur Eigenkapitalstärkung von Instituten nicht möglich seien, sollten der Finanzaufsicht größere Handlungsmöglichkeiten gewährt werden, "um einer Systemgefährdung vorzubeugen". Bei einer besonderen Risikolage auf dem Finanzmarkt oder zur Abwehr drohender Gefahren für die Finanzmarkstabilität soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anordnen, dass ein Institut über eine höhere Eigenmittelausstattung verfügen muss. Die BaFin soll auch einen Plan verlangen können, wie das betroffene Institut die höhere Eigenkapitalausstattung erreichen will. Außerdem wird die Beteiligung des Staates an Finanzinstituten und an Tochterunternehmen ermöglicht.

Die Koalitionsfraktionen verweisen auch auf das zum 31. Dezember 2010 in Kraft getretene Restrukturierungsfondsgesetz. Damit können in Schwierigkeiten geratene Banken in einem geordneten Verfahren saniert oder abgewickelt werden. Dieses Instrument bleibe zum frühzeitigen Eingreifen bei einer konkreten Gefahr für ein einzelnes Institut geeignet, "kann jedoch nicht als vorbeugende Maßnahme zur Sicherung der Stabilität des Finanzsystems insgesamt angewendet werden", schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

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Meldungen: Gesetze

Anerkennung einer Vereinigung als Partei Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf "zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen" (17/9391) vorgelegt. Danach soll in Zukunft unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses eingelegt werden können, wenn dieser die Anerkennung einer Vereinigung als Partei zur Wahl ablehnt. Bislang gibt es vor der Wahl keinen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Feststellung der Parteieigenschaft.

Compliance im Versicherungswesen Das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht wird völlig neu geregelt. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (17/9342) vorgelegt, das auch die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verlangte Gleichstellung von Frauen und Männern bei Versicherungstarifen regelt.

Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat im Bayerischen Landtag den Entwurf eines bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Glückspielstaatsvertrags vorgestellt. Der Entwurf enthält insbesondere restriktive Bestimmungen für Spielhallen. "Hauptziel der neuen Regelungen ist die Bekämpfung der Spielsucht", sagt Herrmann. "Da derzeit von Spielhallen mit die größte Suchtgefahr ausgeht, müssen wir hier für eine spürbare Reduzierung des Angebots sorgen. Das Verbot der Mehrfachkonzessionen und der vorgesehene Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen ist das Aus für neue riesige Spielhallenkomplexe."

Beihilfe zum Geheimnisverrat kontra Pressefreiheit Eine Beschlagnahme bei Medienangehörigen, gegen die der Verdacht einer Beihilfe an einer Tatbeteiligung - beispielsweise der Verletzung des Dienstgeheimnisses - besteht, soll nach Auffassung der SPD-Fraktion unzulässig sein. Laut einem Gesetzentwurf (17/9144) der Fraktion soll das immer dann gelten, wenn die Beihilfehandlung sich auf Entgegennahme, Recherche, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses beschränkt. Es bedürfte grundsätzlich der richterlichen Anordnung - unabhängig davon, an welchem Ort die Beschlagnahme erfolgt. Medienangehörige, Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten würden dem absoluten Zeugnisverweigerungsrecht unterstellt.

"Letztes Mittel" die Möglichkeit der Entflechtung Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf für ein moderneres Wettbewerbsrecht beschlossen. Ziel ist es, die Missbrauchsaufsicht über Unternehmen und die Fusionskontrolle zu verbessern. Die Verbraucherverbände können künftig Unternehmen verklagen, wenn diese gegen Kartellrecht verstoßen.

Trennung von Staat und Kirche Die Trennung von Staat und Kirche mahnt die Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf (17/8791) an. Die Länder seien nach Vorgaben der Weimarer Reichsverfassung von 1919 - die heute Bestandteil des Grundgesetz seien - verpflichtet, die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Kirchen genössen nach wie vor Mittel in erheblichem Umfang.

Gesetzentwurf: Aktienrecht wird geändert Nach Auffassung der deutschen Bundesregierung bedarf das geltende Aktienrecht einer "punktuellen Weiterentwicklung". Sie schlägt deshalb vor, bei einer Wandelanleihe (der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln) auch ein Umtauschrecht zugunsten der Gesellschaft zu vereinbaren und zu diesem Zweck ein bedingtes Kapital zu schaffen.

Gleichstellung in der Privatwirtschaft Ein Gesetzentwurf (17/8878) der SPD verlangt eine Mindestquote von 40 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und Vorständen großer Unternehmen ab 2015. Die Quote soll stufenweise umgesetzt werden. In einer ersten Stufe soll bereits ab 1. Januar 2013 für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 Prozente und in Vorständen von 20 Prozent gelten.

Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird beibehalten. Das ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (17/8799). Ende Oktober würde die Reform sonst außer Kraft treten. Die Evaluation habe ergeben, dass das Musterfeststellungsverfahren "ein taugliches Instrument" zur Bewältigung von Massenklagen im Bereich des Kapitalmarktrechts ist.

Schaffung von Heimarbeitsplätzen erleichtern Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss beschloss eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde. Die Koalitionsfraktionen sowie die SPD-Fraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.

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Steuermindereinnahmen von 20 Millionen Euro Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes