Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Textilkennzeichnung wird geändert


Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes
Textilkennzeichnungsverordnung bedürfe als unmittelbar geltendes Unionsrecht hinsichtlich ihrer materiellen Vorschriften keiner Umsetzung in nationales Recht

(30.11.15) - Die Deutsche Bundesregierung will EU-Recht über die Kennzeichnung von Textilfasern in deutsches Recht umsetzen. Damit soll europaweit ein einheitlicher Rahmen für die Kennzeichnung von Textilerzeugnissen geschaffen werden, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes (18/6488).

Wie die Regierung erläutert, bedürfe die Textilkennzeichnungsverordnung als unmittelbar geltendes Unionsrecht hinsichtlich ihrer materiellen Vorschriften keiner Umsetzung in nationales Recht. Es seien jedoch die Voraussetzungen für einen effektiven Vollzug der Verordnung und für Zuständigkeiten und Befugnisse der beteiligten Behörden zu schaffen.

Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf in seiner Stellungnahme für zustimmungspflichtig, die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung für nicht zustimmungspflichtig. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen