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Bedingungen für Vermarktung von Bauprodukten


Gesetzentwurf: EU-Verordnung führt zu Änderungen beim Bauproduktengesetz
Das Deutsche Institut für Bautechnik soll als technische Bewertungsstelle für alle der EU-Bauproduktenverordnung unterfallenen Bauprodukte tätig werden

(31.07.12) - Die bisher geltende EU-Bauproduktenrichtline wird durch die EU-Bauproduktenverordnung ersetzt. Die Verordnung sieht einen neuen Rechtsrahmen für die Vermarktung und CE-Kennzeichnung von Bauprodukten vor. Daher hat die Deutsche Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (17/10310) eingebracht.

Die Regierung erläutert, in den Zuständigkeitsbestimmungen würden bewährte Regelungen in der Sache beibehalten und neue Aufgaben sachgemäß zugeordnet. Das Deutsche Institut für Bautechnik soll als technische Bewertungsstelle für alle der EU-Bauproduktenverordnung unterfallenen Bauprodukte tätig werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

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  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

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