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Umweltbelastung von Batterien beschränken


Gesetzentwurf: Künftig sollen "möglichst alle Arten von Altbatterien getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden"
Für die Hersteller bedeutet das, dass sie zum Aufbau und Betrieb von Rücknahmestrukturen verpflichtet würden


(19.03.09) - Die durch Altbatterien verursachten Umweltbelastungen sollen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren (16/12227) vor.

Um dieses Ziel zu erreichen und zudem zur Erhaltung der Qualität der Umwelt und zum Schutz der menschlichen Gesundheit beizutragen, sollten künftig "möglichst alle Arten von Altbatterien getrennt gesammelt und stofflich verwertet werden", heißt es in dem Entwurf, mit dem eine EU-Richtlinie in deutsches Recht übertragen werden soll.

Bislang betreffe das nur Batterien mit einem hohen Gehalt an Schwermetallen wie Quecksilber, Cadmium und Blei, sogenannte "schadstoffhaltige Batterien". Nach dem Entwurf dürften Batterien, die bestimmte gefährliche Substanzen enthalten, nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Zudem müssten Altbatterien zurückgenommen und entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes "hochwertig, ordnungsgemäß und schadlos verwertet und nicht verwertbare Altbatterien gemeinwohlverträglich beseitigt werden", schreibt die Regierung.

Für die Hersteller bedeutet das, dass sie zum Aufbau und Betrieb von Rücknahmestrukturen verpflichtet würden, die die Erfassung und ordnungsgemäße Verwertung von Altbatterien und Altakkumulatoren sicherstellen sollen. Für die Hersteller gelte außerdem, dass sie nur noch Batterien herstellten, die mehrfach verwendbar und technisch langlebiger sind.

Zudem sei jeder Vertreiber von Batterien verpflichtet, Altbatterien vom Verbraucher unentgeltlich zurückzunehmen. Zu den Pflichten des Verbrauchers gehöre es, Batterien getrennt vom Hausmüll zu entsorgen und bei den entsprechenden Rücknahmesystemen abzugeben. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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