Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts-Reform


Regierung sagt bei dem Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuer zahlreiche Prüfungen zu – Bundesrats-Forderungen entsprechen nicht dem Vorschlag der Regierung
Bundesrat: Behaltensfrist von 15 Jahren bei der Unternehmensübergabe als Voraussetzung für einen Erlass der Erbschaftsteuerschuld auf zehn Jahre reduzieren


(25.03.08) - Die Deutsche Bundesregierung will zahlreiche Änderungsvorschläge des Bundesrates zu ihrem Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (16/7918) prüfen. In ihrer Gegenäußerung (16/8547) zu den 35 Änderungswünschen der Länderkammer heißt es in vielen Fällen, dass die Forderungen zwar nicht dem Vorschlag der Regierung entsprächen, sie den im parlamentarischen Verfahren von den Koalitionsfraktionen angesprochenen Prüfungsbitten jedoch nachkommen wolle.

Unter anderem hatte der Bundesrat empfohlen, die vorgesehene Behaltensfrist von 15 Jahren bei der Unternehmensübergabe als Voraussetzung für einen Erlass der Erbschaftsteuerschuld auf zehn Jahre zu reduzieren. "In einem schnell lebenden Wirtschaftssystem sind bereits zehn Jahre ein lange Zeit und gelten als die äußerste Grenze dessen, was man einem sich am Markt behauptenden Unternehmen als Restriktion für die Steuerverschonung aufbürden kann", heißt es in der Stellungnahme.

Eine mildere Regelung hatte der Bundesrat auch für den Fall vorgeschlagen, dass der Erbe den Betrieb im letzten Jahr der Behaltensfrist aufgeben muss, etwa wegen Insolvenz oder weil kein geeigneter Nachfolger gefunden wird. In diesem Fall würde die Erbschaftsteuerschuld in voller Höhe fällig. Damit würde der Unternehmer steuerlich einem Erben gleichgestellt, der den Betrieb bereits nach einem Jahr zum Verkehrswert verkauft hat. Die Länderkammer hält dieses Ergebnis für wirtschaftlich nicht vertretbar und "den Betroffenen nicht vermittelbar".

Daher solle die Erbschaftsteuer nur zeitanteilig fällig werden. Die erhöhte Behaltensfrist von 20 Jahren für Erbschaften landwirtschaftlicher Betriebe wird ebenso für "entschieden zu lang" gehalten. Eine Frist von 20 Jahren binde die Betriebe fast eine ganze Generation und hemme den Grundstücksverkehr, erschwere Anpassungsprozesse in der Landwirtschaft und führe zu einem "jahrzehntelangen Überwachungssystem der Finanzverwaltung".

Darüber hinaus hatte der Bundesrat um Prüfung gebeten, ob eine Regelung in das Gesetz aufgenommen werden kann, die die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Ertragsteuern in bestimmten Fällen beseitigt oder verringert. Er hatte sich ferner für eine gesetzliche Reglung stark gemacht, durch die in Familienbesitz befindliche Versicherungen keinen existenzgefährdenden Risiken ausgesetzt werden. Aus Sicht der Länderkammer besteht "die realistische Gefahr", dass die nach dem jetzigen Gesetzentwurf zu übernehmende Steuerlast im Erbfall die Existenz familiengeführter Versicherungen bedroht.

Ein weiteres Anliegen des Bundesrates ist es, die steuerliche Belastung in den Steuerklassen II (weitere Verwandtschaft) und III (Nichtverwandte) stärker zu differenzieren. Ohne eine solche Regelung würden etwa Geschwister wie Fremde behandelt. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sollte der erweiterten Verwandtschaft in niedrigere Steuersätze oder höhere Freibeträge als Nichtverwandten eingeräumt werden, so der Bundesrat. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen