Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Vergaberecht und Mittelstand


Deutsche Bundesregierung will Vergaberecht mittelstandsfreundlicher gestalten
Auf überflüssige Vorschriften will die Regierung verzichten, Verfahren will sie erleichtern


(25.08.08) - Die Bundesregierung will das Vergaberecht modernisieren und es dabei transparenter und mittelstandfreundlicher gestalten. Dies betont sie in einem Gesetzentwurf (16/10117), durch den vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert werden soll. Auf überflüssige Vorschriften will die Regierung verzichten, Verfahren will sie erleichtern.

Zum einen soll die so genannte Mittelstandsklausel des GWB, die eine Vergabe nach Losen vorsieht, dadurch verstärkt werden, dass nur in Ausnahmefällen von einer Vergabe nach Losen abgewichen werden kann. Mittelständische Unternehmen beklagen, dass Auftragsvergaben wenig mittelstandsgerecht ausgestaltet werden. Die Bündelung von Nachfragemacht und die Zusammenfassung teilbarer Leistungen würden zunehmend zur Praxis.

Aus Sicht der Regierung muss gerade bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Interesse der mittelständisch strukturierten Wirtschaft darauf geachtet werden, dass die Nachteile des Mittelstandes bei der Vergabe großer Aufträge mit einem Volumen, das die Kapazitäten solcher Unternehmen überfordern könnte, ausgeglichen werden.

In der Neufassung heißt es zudem, dass Aufträge an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden. Für die Ausführung des Auftrags sollen zusätzliche Anforderungen an die Auftragnehmer gestellt werden können, die vor allem soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen. Voraussetzung sei, dass die im sachlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand des Auftrags stehen und sich auch aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Andere oder darüber hinausgehende Anforderungen dürften an die Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz so vorgesehen ist.

Die Regierung stellt klar, dass die öffentlichen Auftraggeber vom Unternehmen ein bestimmtes Verhalten während der Ausführung des Auftrags verlangen können, auch wenn das Unternehmen sich am Markt ansonsten anders verhält. Beispielsweise könnte verlangt werden, so die Regierung, dass der Auftragnehmer für den konkreten Auftrag Auszubildende oder Langzeitarbeitslose beschäftigt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen