Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Unzulässige Werbeanrufe unseriöser Firmen


Bundesrat: Weitere Schritte zur Eindämmung unerlaubter Telefonwerbung sind notwendig
Wirksamkeit telefonische Vertragsabschlüsse eines Verbrauchers mit einem ihn anrufenden Unternehmen sollen grundsätzlich an eine "formbedürftige Bestätigung" gebunden werden

(27.07.11) - Verbraucherinnen und Verbraucher sollen nach Meinung des Bundesrates besser gegen unerlaubte Telefonwerbung geschützt werden. Dazu hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf (17/6482) vorgelegt. Ziel des Entwurfs sei, unerlaubte Telefonwerbung nicht nur mit Hilfe des Wettbewerbsrechts, sondern auch mit vertragsrechtlichen Instrumenten zu bekämpfen. Unseriöse Unternehmen sollten daran gehindert werden, im Rahmen eines Werbeanrufs dem Verbraucher Verträge unterzuschieben.

Daher soll dem Bundesrat zufolge die Wirksamkeit telefonischer Vertragsabschlüsse eines Verbrauchers mit einem ihn anrufenden Unternehmen grundsätzlich an eine "formbedürftige Bestätigung" gebunden werden. Das hieße, es würde einer schriftlichen Wiederholung der Bestellung bedürfen. Neben der Werbung mit unerwünschten Anrufen solle auch die ungebetene Werbung unter Verwertung automatischer Anrufmaschinen mit Ordnungsstrafe bedroht werden, um unseriöses Telefonmarketing noch wirksamer zu unterbinden.

Der Bundesrat weist darauf hin, Anfang August 2009 sei das Gesetz schon einmal verschärft worden. Trotz der neuen Rechtslage würden die Beschwerden über die belästigende Telefonwerbung nicht abreißen. Dies belegten aktuellen Erhebungen der Verbraucherzentralen zum Beschwerdeaufkommen ebenso wie die Ende Juli 2010 veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur. Nach wie vor würden in vielen Fällen Verbraucher als Folge eines unerwünschten Telefonanrufes mit Waren oder Dienstleistungen konfrontiert, für die sie sich "ohne die Rahmenbedingungen, die sich aus der besonderen Situation eines unangekündigten, häufig faktisch angedrängten Verkaufsgespräches am Telefon ergeben, nicht entschieden hätten".

Angesichts der "ungeschmälert großen Zahl der Betroffenen" erwiesen sich die neuen gesetzlichen Bestimmungen als unzureichend und wenig effektiv, so dass weitere gesetzliche Schritte erforderlich seien, das Problem einzudämmen, argumentiert die Länderkammer.

Sie nehme Belästigungen von Bürgern durch nicht zulässige Werbeanrufe unseriöser Firmen "ernst", so die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme. Sie unterstütze das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Anliegen der Unterbindung solcher Rechtsverstöße. Neben einer wirksameren Strafverfolgung, für welche die Bundesländer selbst zuständig seien, könnten dazu auch weitere gesetzgeberische Schritte beitragen, räumt die Regierung ein. 8Deutscher Bundesrat: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen