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Unkörperliche Werkexemplare und Urheberrecht


Gesetzentwurf: Linke will Handel mit Dateien durch Änderung des Urheberrechtsgesetzes ermöglichen
"Weiterveräußerungsbefugnis für unkörperliche Werkexemplare" soll ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden


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(06.02.12) - Die Fraktion Die Linke möchte eine gesetzliche "Weiterveräußerungsbefugnis für unkörperliche Werkexemplare" ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen wissen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/8377) vorgelegt. Die Abgeordneten argumentieren, Verbrauchern sei häufig gar nicht bewusst, dass die Medienprodukte, die sie per Download in "unkörperlicher Form" erwerben könnten, gegebenenfalls weniger wert seien als "körperliche Werkexemplare", also im Laden gekaufte CDs oder gedruckte Bücher.

Während ein Buch oder eine CD, die der Besitzer nicht mehr benötige, jederzeit gebraucht weiterveräußert werden könne, um einen wirtschaftlichen Restwert zu realisieren, würden sich für den Second-Hand-Handel mit Dateien unerwartete Schwierigkeiten ergeben.

Während ein Musikfreund jederzeit seine CD-Sammlung, ein Bücherliebhaber nach Gutdünken seine Bibliothek gebraucht verkaufen dürfe, würden die Besitzer digitaler Güter daran gehindert. Aus diesem Grunde sei eine Änderung des Urheberrechts dringend erforderlich. (Deutscher Bundestag: ra)

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Meldungen: Gesetze

Anerkennung einer Vereinigung als Partei Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf "zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen" (17/9391) vorgelegt. Danach soll in Zukunft unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses eingelegt werden können, wenn dieser die Anerkennung einer Vereinigung als Partei zur Wahl ablehnt. Bislang gibt es vor der Wahl keinen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Feststellung der Parteieigenschaft.

Compliance im Versicherungswesen Das deutsche Versicherungsaufsichtsrecht wird völlig neu geregelt. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (17/9342) vorgelegt, das auch die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verlangte Gleichstellung von Frauen und Männern bei Versicherungstarifen regelt.

Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat im Bayerischen Landtag den Entwurf eines bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Glückspielstaatsvertrags vorgestellt. Der Entwurf enthält insbesondere restriktive Bestimmungen für Spielhallen. "Hauptziel der neuen Regelungen ist die Bekämpfung der Spielsucht", sagt Herrmann. "Da derzeit von Spielhallen mit die größte Suchtgefahr ausgeht, müssen wir hier für eine spürbare Reduzierung des Angebots sorgen. Das Verbot der Mehrfachkonzessionen und der vorgesehene Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen ist das Aus für neue riesige Spielhallenkomplexe."

Beihilfe zum Geheimnisverrat kontra Pressefreiheit Eine Beschlagnahme bei Medienangehörigen, gegen die der Verdacht einer Beihilfe an einer Tatbeteiligung - beispielsweise der Verletzung des Dienstgeheimnisses - besteht, soll nach Auffassung der SPD-Fraktion unzulässig sein. Laut einem Gesetzentwurf (17/9144) der Fraktion soll das immer dann gelten, wenn die Beihilfehandlung sich auf Entgegennahme, Recherche, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses beschränkt. Es bedürfte grundsätzlich der richterlichen Anordnung - unabhängig davon, an welchem Ort die Beschlagnahme erfolgt. Medienangehörige, Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten würden dem absoluten Zeugnisverweigerungsrecht unterstellt.

"Letztes Mittel" die Möglichkeit der Entflechtung Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf für ein moderneres Wettbewerbsrecht beschlossen. Ziel ist es, die Missbrauchsaufsicht über Unternehmen und die Fusionskontrolle zu verbessern. Die Verbraucherverbände können künftig Unternehmen verklagen, wenn diese gegen Kartellrecht verstoßen.

Trennung von Staat und Kirche Die Trennung von Staat und Kirche mahnt die Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf (17/8791) an. Die Länder seien nach Vorgaben der Weimarer Reichsverfassung von 1919 - die heute Bestandteil des Grundgesetz seien - verpflichtet, die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Kirchen genössen nach wie vor Mittel in erheblichem Umfang.

Gesetzentwurf: Aktienrecht wird geändert Nach Auffassung der deutschen Bundesregierung bedarf das geltende Aktienrecht einer "punktuellen Weiterentwicklung". Sie schlägt deshalb vor, bei einer Wandelanleihe (der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln) auch ein Umtauschrecht zugunsten der Gesellschaft zu vereinbaren und zu diesem Zweck ein bedingtes Kapital zu schaffen.

Gleichstellung in der Privatwirtschaft Ein Gesetzentwurf (17/8878) der SPD verlangt eine Mindestquote von 40 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und Vorständen großer Unternehmen ab 2015. Die Quote soll stufenweise umgesetzt werden. In einer ersten Stufe soll bereits ab 1. Januar 2013 für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 Prozente und in Vorständen von 20 Prozent gelten.

Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird beibehalten. Das ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (17/8799). Ende Oktober würde die Reform sonst außer Kraft treten. Die Evaluation habe ergeben, dass das Musterfeststellungsverfahren "ein taugliches Instrument" zur Bewältigung von Massenklagen im Bereich des Kapitalmarktrechts ist.

Schaffung von Heimarbeitsplätzen erleichtern Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss beschloss eine entsprechende Gesetzesänderung, die per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz (17/8235) aufgenommen wurde. Die Koalitionsfraktionen sowie die SPD-Fraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.

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