Unkörperliche Werkexemplare und Urheberrecht
Gesetzentwurf: Linke will Handel mit Dateien durch Änderung des Urheberrechtsgesetzes ermöglichen
"Weiterveräußerungsbefugnis für unkörperliche Werkexemplare" soll ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden
(06.02.12) - Die Fraktion Die Linke möchte eine gesetzliche "Weiterveräußerungsbefugnis für unkörperliche Werkexemplare" ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen wissen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/8377) vorgelegt. Die Abgeordneten argumentieren, Verbrauchern sei häufig gar nicht bewusst, dass die Medienprodukte, die sie per Download in "unkörperlicher Form" erwerben könnten, gegebenenfalls weniger wert seien als "körperliche Werkexemplare", also im Laden gekaufte CDs oder gedruckte Bücher.
Während ein Buch oder eine CD, die der Besitzer nicht mehr benötige, jederzeit gebraucht weiterveräußert werden könne, um einen wirtschaftlichen Restwert zu realisieren, würden sich für den Second-Hand-Handel mit Dateien unerwartete Schwierigkeiten ergeben.
Während ein Musikfreund jederzeit seine CD-Sammlung, ein Bücherliebhaber nach Gutdünken seine Bibliothek gebraucht verkaufen dürfe, würden die Besitzer digitaler Güter daran gehindert. Aus diesem Grunde sei eine Änderung des Urheberrechts dringend erforderlich. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Modernisierung der Registerlandschaft
Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.
-
Änderung vergaberechtlicher Vorschriften
Mit einer Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (20/9047) werden die nationalen Vergaberechtsregelungen (Vergabeverordnung, Sektorenverordnung, Konzessionsvergabeverordnung und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) an die entsprechende europäische Durchführungsverordnung angepasst.
-
Berufsreglementierungen
Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften sollen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Patentanwaltsordnung (PAO), das Steuerberatungsgesetz (StBerG), die Wirtschaftsprüferordnung (WPO), die Gewerbeordnung (GewO) und die Handwerksordnung (HwO) um eine Anlage ergänzt werden.
-
Verhältnismäßigkeitsrichtlinie
Der Wirtschaftausschuss hat in seiner Sitzung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (20/8679) mit den Stimmen der Ampelfraktionen und der Unionsfraktion gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und unter Enthaltung der Linksfraktion angenommen.
-
Wertungswidersprüche vermeiden
Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze" (20/8344) vorgelegt, die sich aus Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 ergibt. Infolge dieser Änderungen seien Anpassungen in anderen Gesetzen notwendig, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen und Wertungswidersprüche vermieden werden, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage.