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Unkörperliche Werkexemplare und Urheberrecht


Gesetzentwurf: Linke will Handel mit Dateien durch Änderung des Urheberrechtsgesetzes ermöglichen
"Weiterveräußerungsbefugnis für unkörperliche Werkexemplare" soll ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen werden


(06.02.12) - Die Fraktion Die Linke möchte eine gesetzliche "Weiterveräußerungsbefugnis für unkörperliche Werkexemplare" ins Urheberrechtsgesetz aufgenommen wissen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/8377) vorgelegt. Die Abgeordneten argumentieren, Verbrauchern sei häufig gar nicht bewusst, dass die Medienprodukte, die sie per Download in "unkörperlicher Form" erwerben könnten, gegebenenfalls weniger wert seien als "körperliche Werkexemplare", also im Laden gekaufte CDs oder gedruckte Bücher.

Während ein Buch oder eine CD, die der Besitzer nicht mehr benötige, jederzeit gebraucht weiterveräußert werden könne, um einen wirtschaftlichen Restwert zu realisieren, würden sich für den Second-Hand-Handel mit Dateien unerwartete Schwierigkeiten ergeben.

Während ein Musikfreund jederzeit seine CD-Sammlung, ein Bücherliebhaber nach Gutdünken seine Bibliothek gebraucht verkaufen dürfe, würden die Besitzer digitaler Güter daran gehindert. Aus diesem Grunde sei eine Änderung des Urheberrechts dringend erforderlich. (Deutscher Bundestag: ra)


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