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Quellen- und Informantenschutz gewährleisten


Gesetzentwurf: Grüne wollen Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht schützen
Medienangehörige seien in jüngster Vergangenheit immer wieder einer Ermittlungspraxis von Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt gewesen


(08.12.10) - Beihilfe und Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses nach dem Strafgesetzbuch sollen für Medienangehörigen straffrei bleiben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Gesetzentwurf (17/3989) vorgelegt. Auf diese Weise werde der durch das Zeugnisverweigerungsrecht bezweckte Schutz der Pressefreiheit und damit der Quellen- und Informantenschutz gewährleistet.

Die Grünen sprechen sich gleichfalls dafür aus, dass die Beschlagnahme nach der Strafprozessordnung in der Wohnung oder in anderen Räumen von Medienangehörigen nur durch den Richter angeordnet werden darf. Die Anordnung solle schriftlich erfolgen und sei qualifiziert zu begründen.

Bei der Anordnungen vom heimlichen und offenen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere für die Auskunft über Telekommunikationsverkehr und die inhaltliche Überwachung des Telefon- und E-Mail-Verkehr, würden Medienangehörige derselbe Status verliehen wie Abgeordneten, Seelsorgen und Rechtsanwälte.

Die Fraktion erläutert, Medienangehörige seien in jüngster Vergangenheit immer wieder einer Ermittlungspraxis von Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt gewesen. Sie sei geeignet, die Pressefreiheit und die für eine lebendige Demokratie unverzichtbare Arbeit von Journalisten zu gefährden, finden die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)


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