Quellen- und Informantenschutz gewährleisten
Gesetzentwurf: Grüne wollen Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht schützen
Medienangehörige seien in jüngster Vergangenheit immer wieder einer Ermittlungspraxis von Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt gewesen
(08.12.10) - Beihilfe und Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses nach dem Strafgesetzbuch sollen für Medienangehörigen straffrei bleiben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat dazu einen Gesetzentwurf (17/3989) vorgelegt. Auf diese Weise werde der durch das Zeugnisverweigerungsrecht bezweckte Schutz der Pressefreiheit und damit der Quellen- und Informantenschutz gewährleistet.
Die Grünen sprechen sich gleichfalls dafür aus, dass die Beschlagnahme nach der Strafprozessordnung in der Wohnung oder in anderen Räumen von Medienangehörigen nur durch den Richter angeordnet werden darf. Die Anordnung solle schriftlich erfolgen und sei qualifiziert zu begründen.
Bei der Anordnungen vom heimlichen und offenen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere für die Auskunft über Telekommunikationsverkehr und die inhaltliche Überwachung des Telefon- und E-Mail-Verkehr, würden Medienangehörige derselbe Status verliehen wie Abgeordneten, Seelsorgen und Rechtsanwälte.
Die Fraktion erläutert, Medienangehörige seien in jüngster Vergangenheit immer wieder einer Ermittlungspraxis von Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt gewesen. Sie sei geeignet, die Pressefreiheit und die für eine lebendige Demokratie unverzichtbare Arbeit von Journalisten zu gefährden, finden die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
-
Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
-
Entsorgung von alten Elektrogeräten
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.
-
Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
-
Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.