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Zustimmung für Anti-Korruptionskonvention


Die UN-Konvention sieht vor, dass die Vertragsstaaten zur Bekämpfung der Korruption sowohl präventive Maßnahmen fördern als auch strafrechtliche Instrumente zur Verfolgung schaffen beziehungsweise schärfen
Die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit verstärken

(10.10.14) - Einstimmig verabschiedete der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner Sitzung einen Gesetzentwurf (18/2138) zur Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption. Die Vereinten Nationen hatten die Konvention bereits am 31. Oktober 2003 beschlossen, die Bundesrepublik unterzeichnete sie am 9. Dezember desselben Jahres, knapp zwei Jahre später trat das Übereinkommen in Kraft. Laut Bundesregierung sind die Rechtslage sowie das materielle Strafrecht in Deutschland inzwischen soweit angepasst, dass eine Ratifikation der UN-Konvention möglich ist.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion sagte, man sei seit elf Jahren dabei, das Thema umzusetzen und würde das hiermit nun endlich tun. Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte, man halte den Gesetzesentwurf der Regierung zwar für unzureichend, aber es sei wichtig, dass das Übereinkommen endlich ratifiziert werde. Der Gesetzesentwurf der Regierung und ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf (18/478) der eigenen Fraktion seien "mehr oder weniger deckungsgleich", deshalb erkläre man den eigenen Entwurf für erledigt. Die anderen Fraktionen äußerten sich nicht.

Die UN-Konvention sieht vor, dass die Vertragsstaaten zur Bekämpfung der Korruption sowohl präventive Maßnahmen, zum Beispiel Verhaltenskodizes, fördern als auch strafrechtliche Instrumente zur Verfolgung schaffen beziehungsweise schärfen. Zudem soll die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit verstärkt werden. Die Bundesrepublik ist einer der letzten verbliebenen Vertragsparteien, die das Übereinkommen noch ratifizieren müssen. (Deutscher Bundestag: ra)


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