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Stimmrecht: Veröffentlichungs- & Angebotspflichten


Gesetzentwurf: SPD will Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ändern
Ziel sei es, Übernahmevorgänge im Interesse aller Beteiligten transparent und rechtssicher zu gestalten und zugleich einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre zu gewährleisten


(10.11.10) - Zur Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf (17/3481) vorgelegt. Danach soll die Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren (Pflichtangebot) auch dann gelten, wenn ein Erwerber seine qualifizierte Beteiligung auch jenseits der 30-Prozent-Schwelle ausbaut.

Das Wertpapiererwerb- und Übernahmegesetz hat die Aufgabe, einen verlässlichen Rechtsrahmen für öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen zu schaffen, schreibt die Fraktion zur Begründung. Ziel sei es, Übernahmevorgänge im Interesse aller Beteiligten transparent und rechtssicher zu gestalten und zugleich einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre zu gewährleisten.

Erlange ein Erwerber die Kontrolle über eine Zielgesellschaft, so sei er bisher verpflichtet, dies zu veröffentlichen und den anderen Aktionären ein Angebot zum Erwerb der Wertpapiere zu machen (Pflichtangebot). Kontrolle liege dann vor, wenn mindestens 30 Prozent der Stimmrechte der Zielgesellschaft gehalten würden. Sei dieser Schwellenwert einmal erreicht, so sehe das Gesetz bisher keine erneute Veröffentlichungs- und Angebotspflicht vor, wenn der Anteil der Stimmrechte weiter ausgebaut werde.

So bestehe legal die Möglichkeit, sich an eine Zielgesellschaft anzuschleichen ("creeping in"), um möglichst kostengünstig und möglichst unauffällig eine Kontrollposition von mehr als 30 Prozent der Anteile an einer Zielgesellschaft zu erhalten.

Die Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf nun erreichen, dass auch jenseits der 30-Prozent-Schwelle veröffentlicht werden muss, wenn innerhalb von zwölf Monaten mindestens 2 Prozent der Stimmrechte hinzu erworben werden. (Deutscher Bundestag: ra)


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