Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Stimmrecht: Veröffentlichungs- & Angebotspflichten


Gesetzentwurf: SPD will Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ändern
Ziel sei es, Übernahmevorgänge im Interesse aller Beteiligten transparent und rechtssicher zu gestalten und zugleich einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre zu gewährleisten


(10.11.10) - Zur Änderung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes hat die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf (17/3481) vorgelegt. Danach soll die Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren (Pflichtangebot) auch dann gelten, wenn ein Erwerber seine qualifizierte Beteiligung auch jenseits der 30-Prozent-Schwelle ausbaut.

Das Wertpapiererwerb- und Übernahmegesetz hat die Aufgabe, einen verlässlichen Rechtsrahmen für öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen zu schaffen, schreibt die Fraktion zur Begründung. Ziel sei es, Übernahmevorgänge im Interesse aller Beteiligten transparent und rechtssicher zu gestalten und zugleich einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre zu gewährleisten.

Erlange ein Erwerber die Kontrolle über eine Zielgesellschaft, so sei er bisher verpflichtet, dies zu veröffentlichen und den anderen Aktionären ein Angebot zum Erwerb der Wertpapiere zu machen (Pflichtangebot). Kontrolle liege dann vor, wenn mindestens 30 Prozent der Stimmrechte der Zielgesellschaft gehalten würden. Sei dieser Schwellenwert einmal erreicht, so sehe das Gesetz bisher keine erneute Veröffentlichungs- und Angebotspflicht vor, wenn der Anteil der Stimmrechte weiter ausgebaut werde.

So bestehe legal die Möglichkeit, sich an eine Zielgesellschaft anzuschleichen ("creeping in"), um möglichst kostengünstig und möglichst unauffällig eine Kontrollposition von mehr als 30 Prozent der Anteile an einer Zielgesellschaft zu erhalten.

Die Fraktion will mit ihrem Gesetzentwurf nun erreichen, dass auch jenseits der 30-Prozent-Schwelle veröffentlicht werden muss, wenn innerhalb von zwölf Monaten mindestens 2 Prozent der Stimmrechte hinzu erworben werden. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen