Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Entwurf eines Lobbyregistergesetzes


Lobbyregister: Welche Akteure müssen welche Angaben über sich und ihre Aktivitäten zur politischen Interessenvertretung machen
Von den Vorgaben seien nur "diejenigen betroffen, die sich in signifikantem Umfang mit Bezug auf bundespolitische Entscheidungen engagieren und in direktem Kontakt mit Abgeordneten, Regierungsmitgliedern sowie weiteren relevanten staatlichen Funktionsträgern stehen



Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters" (19/15) vorgelegt. Wie die Fraktion in der Vorlage ausführt, soll mit der Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters "Transparenz darüber hergestellt werden, welche Interessenvertretung in wessen Auftrag und mit welchem Budget auf die Gesetzgebung oder andere politische Entscheidungen einwirkt oder einzuwirken versucht". Ziel sei es, eine öffentlich-demokratische Kontrolle der Einflussnahme der Interessen auf staatliche Entscheidungsprozesse zu ermöglichen.

Unter anderem regelt der Gesetzentwurf den Angaben zufolge, welche Akteure welche Angaben über sich und ihre Aktivitäten zur politischen Interessenvertretung machen müssen. So sollen zum Beispiel Anwaltskanzleien oder Agenturen, die Dienstleistungen zur politischen Interessenvertretung anbieten, Angaben zu ihren Auftraggebern und dem Umfang der Dienstleistung machen müssen. Vereine, Stiftungen und Verbände, die unter den Anwendungsbereich des angestrebten Gesetzes fallen, müssen danach unter anderem über ihren finanziellen Hintergrund Auskunft geben. Darüber hinaus werde geregelt, welche Folgen Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen haben und wie das Register geführt und organisiert wird.

Von den Vorgaben seien nur "diejenigen betroffen, die sich in signifikantem Umfang mit Bezug auf bundespolitische Entscheidungen engagieren und in direktem Kontakt mit Abgeordneten, Regierungsmitgliedern sowie weiteren relevanten staatlichen Funktionsträgern stehen", heißt es in der Vorlage weiter. Einzelne Bürger, die sich an die Abgeordneten, Fraktionen oder die Bundesregierung oder andere staatliche Akteure nur gelegentlich und im eigenen Interesse wenden, seien grundsätzlich nicht von der Registrierungspflicht betroffen.

Ferner soll laut Vorlage ein "legislativer Fußabdruck" geregelt werden, "um die auf die Erarbeitung von Gesetzesvorlagen und Entwürfe sonstiger Rechtssetzungsakte einwirkende Interessenvertretung öffentlich zu machen". Daneben werde ein Verbot der Erfolgshonorare für die Interessenvertretung geregelt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 19.11.17
Home & Newsletterlauf: 12.12.17


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen