Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Web
Gesetzentwurf: Mit "Button"-Lösung Kostenfallen im Internet vermeiden
In der Vergangenheit seien viele Verbraucher Opfer von sogenannten Kostenfallen im Internet geworden
(14.07.10) - Die SPD-Fraktion möchte den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessern. In einem Gesetzentwurf (17/2409) drängt sie, die sogenannte “Button"-Lösung einzuführen. Ein im Internet geschlossener Vertrag würde demnach nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher einen gesonderten, besonders grafisch hervorgehobenen Hinweis (“button"), auf dem der Preis enthalten sei, durch Anklicken bestätigen würde.
Die Sozialdemokraten machen darauf aufmerksam, in der Vergangenheit seien viele Verbraucher Opfer von sogenannten Kostenfallen im Internet geworden. Über Anzeigen auf Suchmaschinen lockten unseriöse Unternehmen Internutzer auf ihre Seiten. Viele Verbraucher rechneten dort nicht damit, für Dienste oder Softwaren zahlen zu müssen. “Im guten Glauben" gäben sie ihren Namen und ihre Adresse für eine vermeintliche Kunden-Registrierung an – und hatten ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen.
Dabei würden die Verbraucher mittels unklaren, irreführenden Gestaltungsweisen über die Kosten getäuscht, moniert die SPD-Fraktion. Der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit würde in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im “Kleingedruckten" versteckt.
Wer die daraufhin versandten Rechnungen nicht begleiche, würde mit Drohungen, Mahnschreiben und Inkassobriefen eingeschüchtert. Wer einmal gezahlt habe, dessen Geld sei in der Regel verloren. Viele Unternehmen säßen im Ausland und verschwänden von der Bildfläche, sobald jemand Schadenersatzansprüche stelle. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Anpassungen an der Gewerbeordnung
Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze in geänderter Fassung angenommen. Zuvor hatten die Abgeordneten über drei Änderungsanträge der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgestimmt. Die Änderungsanträge wurden mit den Stimmen aller Fraktionen unter Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
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Umsetzung: Hinweisgeberschutz-Richtlinie
Die Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.
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Als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt
Die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3449) vor, der am Donnerstag, 29. September 2022, im Bundestag in erster Lesung beraten werden soll. Die Zuständigkeitsübertragung soll demnach zum 1. Januar 2025 erfolgen.
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Digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften
Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.
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Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung
Mit einem Gesetzentwurf (20/3067) möchte die Bundesregierung drei Anpassungen an der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung und dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz vornehmen. Zum einen sollen in einem neuen Paragrafen 11 der Gewerbeordnung (GewO) die Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern geregelt werden.