Gesetzentwurf zum Whistleblowing
Whistleblower-Schutz: Grüne wollen den Schutz von Personen, die Missstände am Arbeitsplatz aufdecken
In dem Antikorruptions-Aktionsplan der G20-Staaten habe die Bundesregierung "explizit" angekündigt, sie würde "bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz erlassen und umsetzen"
(15.06.12) - Nach Meinung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besteht Bedarf an arbeits- bzw. dienstrechtlichen Konsequenzen, um Personen zu schützen, die Missstände am Arbeitsplatz aufdecken. Die Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf (17/9782) vorgelegt. In den vergangenen Jahren seien rechtswidrige Vorgänge in Unternehmen, Institutionen und Behörden oft erst durch Hinweise von Mitarbeitern bekannt geworden (sog. Whistleblower).
Oft bestehe ein großes öffentliches Interesse an diesen Informationen, zu denen nur ein begrenzter Personenkreis Zugang habe. Als Beispiele werden der Pflegebereich oder die Aufdeckung von Lebensmittelskandalen genannt. Häufig würde diesen Mitarbeitern gekündigt. Anders als in Großbritannien und den USA fehlten im deutschen Recht Bestimmungen zum Schutz von Whistleblowern, so die Grünen.
In dem Antikorruptions-Aktionsplan der G20-Staaten habe die Bundesregierung "explizit" angekündigt, sie würde "bis Ende 2012 Regeln zum Whistleblower-Schutz erlassen und umsetzen". Substantielle Vorbereitungen dazu seien allerdings nicht ersichtlich. (Deutscher Bundestag: ra)
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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.