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Neuordnung des Versicherungsaufsichtsrechts


Zehntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes verzögert sich
Neue Eigenkapitalvorschriften, die nach einer EU-Richtlinie "Solvency II" genannt werden, sollen die Versicherungsunternehmen krisenresistent machen


(16.05.12) - Die von der Bundesregierung geplante Neuordnung des Versicherungsaufsichtsrechts verzögert sich. Der Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (17/9342) solle vorerst nicht weiter beraten werden, erklärte ein Vertreter der Bundesregierung im Finanzausschuss.

Grund dafür sei, dass die EU-Kommission derzeit an Änderungen in der Versicherungsaufsichtsstruktur arbeite. Diese Änderungen sollten dann auf nationaler Ebene in den vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet werden. Die Anwendung des neuen Rechts sei jetzt für 2014 vorgesehen, was auch mehr Zeit für die Beratungen lasse.

In dem Gesetzentwurf wird unter anderem auch die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verlangte Gleichstellung von Frauen und Männern bei Versicherungstarifen geregelt. Danach sind nach Geschlecht unterschiedliche Versicherungsbeiträge und Leistungen nur noch unter stark eingeschränkten Bedingungen möglich. Durch neue Eigenkapitalvorschriften, die nach einer EU-Richtlinie "Solvency II" genannt werden, sollen die Versicherungsunternehmen außerdem krisenresistent gemacht werden. (Deutscher Bundestag: ra)


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