Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Verbindliches Register für Lobbyisten


Lobbytätigkeit muss transparent sein: Einfluss von organisierten Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse in den letzten Jahren stark zugenommen
Jeder Bürger soll das Recht auf kostenlose Einsichtnahme in das Register haben, fordern die Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

(17.02.15) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für die Einführung eines verbindlichen öffentlichen Registers für Lobbyisten stark. In einem Antrag (18/3920) fordert die Fraktion die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfs auf. Danach soll bei der Definition des registrierungspflichtigen Interessensvertreters das entscheidende Kriterium die Absicht sein, Entscheidungen und Abläufe der Exekutive und Legislative im Sinne der Auftraggeber zu beeinflussen. Lobbisten, deren Tätigkeit einen bestimmten zeitlichen und finanziellen Aufwand nicht übersteigt, sollen der Vorlage zufolge nicht registrierungspflichtig sein, sich aber freiwillig registrieren lassen können.

In das Register aufgenommen werden sollen nach dem Willen der Grünen-Fraktion Daten zu den Lobbyisten, zu ihren Arbeitgebern und zu den finanziellen Aufwendungen, die sie in die Interessenvertretung investieren. Zudem soll das Register laut Antrag unter anderem "Daten zur mitgliedschaftlichen Struktur, zum Gesamtbudget und zu den Hauptfinanzierungsquellen bei Institutionen" enthalten, deren Haupttätigkeit in der Einflussnahme auf politische Entscheidungen besteht.

Jeder Bürger soll das Recht auf kostenlose Einsichtnahme in das Register haben, fordern die Abgeordneten weiter. Der Zugang von Lobbyisten zu Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden und jede Kontaktaufnahme zu deren Personal soll danach - sofern eine Lobbytätigkeit beabsichtigt ist - nur nach einer Registrierung möglich sein, ebenso wie die Ausgabe von Hausausweisen für den Bundestag. Ferner spricht sich die Fraktion in dem Antrag für eine Kennzeichnung der Mitwirkung von Lobbyisten in den für das Parlament bestimmten Vorlagen der Exekutive aus.

Der Bundestag soll laut Vorlage dafür Sorge tragen, dass der Kontakt von Interessensvertreten zu Abgeordneten uneingeschränkt möglich bleibt. Wie die Fraktion schreibt, ist der Austausch von Politik und Interessenvertretern wichtig für eine funktionierende Demokratie. Lobbyisten brächten wichtige Erfahrungen aus ihrer Praxis in den Prozess der politischen Meinungsbildung ein. Gleichwohl habe der Einfluss von organisierten Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse in den letzten Jahren stark zugenommen. Daher müsse Lobbytätigkeit im politischen Bereich für die Öffentlichkeit transparent sein und nach klar definierten Regeln erfolgen. Allen Interessengruppen seien unabhängig von der finanziellen Ausstattung die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu Abgeordneten und zur Exekutive einzuräumen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen