Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Spekulativer Handel muss ausgegliedert werden


Finanzausschuss: Einführung des Trennbankensystems beschlossen – Nur ein "Placebo-Gesetzentwurf"?
Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen

(19.06.13) - Banken müssen in Zukunft Vorkehrungen für ihre eigene Abwicklung treffen. Außerdem werden systemrelevante Geldhäuser verpflichtet, den spekulativen Handel in rechtlich selbstständige Einheiten auszulagern. Dies sieht der vom Finanzausschuss nach Vornahme zahlreicher Änderungen beschlossene Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (17/12601, 17/13035) vor. Zudem sollen die Strafen für Banker bei Verletzung von wesentlichen Risikomanagementpflichten verschärft werden. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten gegen den Entwurf. Abgelehnt wurde ein Antrag von SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12687) zur Trennung von Geschäfts- und Investmentbanking.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erklärte, mit der Einführung des Trennbankensystems gehe Deutschland in Europa voran. Es sei nicht einfach, die Grenzen in den Banken zu ziehen. Die weitere Entwicklung müsse genau beobachtet werden. Die SPD-Fraktion sprach von einem "Placebo-Gesetzentwurf". Hier werde in Wirklichkeit nichts getrennt, sondern es gehe darum, der Opposition ein Thema zu nehmen.

Die FDP-Fraktion befand dagegen, zur Durchsetzung des Trennbankensystems sei eine sehr gute Lösung gefunden worden. Zugleich forderte der Sprecher der FDP-Fraktion, es müsse auch in Zukunft Bankiers geben und nicht nur "Regulierungsanwender".

Die Linksfraktion lehnte den Entwurf ab. Spekulation müsse nicht abgetrennt, sondern verboten werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte die Wirkung des Trennbankenbeschlusses in Frage. Die erhoffte Wirkung werde nicht erzielt, weil nicht richtig getrennt werde.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, 17/12603, 17/13036) wurde ein weiterer von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf beschlossen. International tätigen Unternehmen soll es durch die Gesetzesänderung erleichtert werden, die bisher auf verschiedene Staaten verteilten Pensionssysteme ihrer Mitarbeiter in Deutschland zu konzentrieren. Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) soll in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der Investment-Kommanditgesellschaft, erfolgen.

Mit den mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossenen Änderungsanträgen wurden diese Investment-Kommanditgesellschaften auf Zwecke der Bündelung von betrieblichem Altersvorsorgevermögen beschränkt. Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs betrifft Regelungen zur Einschränkung steuerlicher Gestaltungsspielräume.

Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, während die Oppositionsfraktionen geschlossen dagegen stimmten. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Rechtssicherheit für Betriebsräte

    Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.

  • Gesetz: Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.

  • EU-Richtlinie 2023/2413

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/11226) beschlossen.

  • Maßstab der Sachdienlichkeit

    Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll reformiert und entfristet werden. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (20/10942) vor.

  • Erlass von Rechtsverordnungen

    Die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Universitäten der Bundeswehr, an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und an der Hochschule der Deutschen Bundesbank soll nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig durch Erlass von Rechtsverordnungen geregelt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen