Gleichstellung in der Privatwirtschaft
Gesetzentwurf: SPD will Mindestquote für Frauen an Unternehmensspitzen
Anteil von Frauen in Führungspositionen stagniere auf niedrigem Niveau
(26.03.12) - Ein Gesetzentwurf (17/8878) der SPD verlangt eine Mindestquote von 40 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und Vorständen großer Unternehmen ab 2015. Die Quote soll stufenweise umgesetzt werden. In einer ersten Stufe soll bereits ab 1. Januar 2013 für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 Prozente und in Vorständen von 20 Prozent gelten.
Die Regelungen sollen nach Willen der Sozialdemokraten für börsennotierte und mitbestimmte Unternehmen gelten. Würden keine Personen des unterrepräsentierten Geschlechts gewählt bzw. bestellt, müssten die vorgesehenen Plätze unbesetzt bleiben.
Laut SPD hat Deutschland "erhebliche Defizite" bei der Gleichstellung in der Privatwirtschaft. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen stagniere auf niedrigem Niveau. Die im Juli 2001 getroffene Vereinbarung der damaligen Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft habe keine nennenswerten Fortschritte gebracht. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Konzerne sollen Steuerzahlungen offenlegen
Multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne sollen künftig Informationen zu in den Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern offenlegen. Eine entsprechende EU-Richtlinie ((EU) 2021/2101) will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/5653) in deutsches Recht umsetzen.
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Rechtliche Umsetzung der Gleichbehandlung
Um wirksam gegen Diskriminierung vorzugehen und Teilhabe und Chancengleichheit zu gewährleisten, muss Gleichbehandlung auch rechtlich durchsetzbar sein. Im Privatrechtsverkehr schütze hier zwar seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als wichtiges Instrument gegen Diskriminierung.
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Gesetzentwurf für inklusiven Arbeitsmarkt
Die Deutsche Bundesregierung möchte den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern und hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/5664) vorgelegt. Für eine inklusive Gesellschaft sei es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können, begründet die Regierung ihren Entwurf und verweist zugleich auf den hohen Fachkräftebedarf.
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Regelungslücke geschlossen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/5652) zur Ratifizierung eines Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vorgelegt.
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Hersteller sollen Kosten von Plastikmüll mittragen
Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sollen sich an den Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Das sieht das von der Bundesregierung geplante Einwegkunststoff-Fondgesetz (20/5164) vor, über das der Bundestag berät.