Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Gesetzentwurf: Familienpflegezeit auf dem Weg


Familienpflegezeit: Versicherung ohne vorherige Gesundheitsprüfung sei eine "verbraucherschutznahe Lösung"
Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit haben, für bis zu zwei Jahre mit reduzierter Stundenzahl im Beruf zu arbeiten, wenn sie einen Angehörigen pflegen

(31.10.11) - Menschen, die ihre Angehörigen pflegen und gleichzeitig arbeiten, sollen Privates und Berufliches künftig einfacher vereinbaren können. Der Familienausschuss befürwortete einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6000) zur sogenannten Familienpflegezeit mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP. Zuvor hatte der Ausschuss – ebenfalls mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen – vier Änderungsanträge von Union und FDP zum Entwurf angenommen. Zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (17/1754) und Bündnis 90/Die Grünen (17/1434) wurden abgelehnt.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben sollen, für bis zu zwei Jahre mit reduzierter Stundenzahl im Beruf zu arbeiten, wenn sie einen Angehörigen pflegen. Damit sie weiterhin genug Geld zum Leben haben, ohne dass der Arbeitgeber den ganzen Lohn zahlen muss, soll der Staat zinslose Darlehen für Unternehmen bereitstellen. Das Risiko, dass der Arbeitnehmer während der sogenannten Familienpflegezeit berufsunfähig wird oder verstirbt, soll durch eine gesonderte Versicherung abgedeckt werden.

Die Unionsfraktion sagte, es seien "Ergebnisse geschaffen worden, die den Bedürfnissen gerecht werden". Immer mehr Menschen wollten zu Hause gepflegt werden, viele Angehörige würden diese Aufgabe gerne übernehmen. "Wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Familien und Unternehmen gerecht wird." Zu den wichtigen Punkten zählten ein Kündigungsschutz für die "Pflege- und Nachpflegezeit" und die Tatsache, dass die Politik die Refinanzierung des Lohnausfalls übernehme. Die Versicherung zur Absicherung des Lohnausfalls werde ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen, was vielen Menschen den Abschluss erleichtere. Außerdem müsse ein Arbeitnehmer zwar noch mindestens 15 Stunden pro Woche seinem Beruf nachgehen. Diese Leistung könne er aber flexibel erbringen, beispielsweise indem er eine Zeitlang wesentlich mehr arbeite und dann wieder deutlich weniger.

Auch die FDP lobte das Gesetz. Die Versicherung ohne vorherige Gesundheitsprüfung sei eine "verbraucherschutznahe Lösung". Die Regelung zur Arbeitszeit sei flexibel gehalten. Und benötige ein Arbeitnehmer nicht die vollen zwei Jahre Familienpflegezeit, könne er vorzeitig vollständig in seinen Beruf zurückkehren. "Das Gesetz ist ein Baustein", sagte die FDP. Man könne sicherlich nicht alle Probleme der Pflegenden damit lösen. "Aber es ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung."

"Es ist ein Gesetz mit begrenzter Wirkung", kritisierte die SPD. Der Entwurf sei "zu unkonkret, zu wirtschaftsfreundlich". Er enthalte "überhaupt keinen Rechtsanspruch". Dadurch seien die Arbeitnehmer weiter auf den guten Willen der Unternehmen angewiesen. Auch die Spanne von zwei Jahren, die die Familienpflegezeit dauern solle, sei zu starr. "Pflege dauert in der Regel acht Jahre." Die Konzentration auf Angehörige sei zudem "nicht mehr zeitgemäß. Inzwischen würden auch Nachbarn und Freunde helfen.

Die Linksfraktion schloss sich der Kritik an. Pflege dauere meist länger als zwei Jahre. Viele Bedürftige lebten durch gute Pflege länger. Daher sei der Gesetzentwurf makaber: "Sie gehen davon aus, dass sich der Fall nach zwei Jahren erledigt hat." Außerdem benachteilige die Koalition besonders Frauen. Denn Pflegende seien meist weiblich und würden oft nicht genug verdienen, um sich einen Verdienstausfall leisten zu können, wie er in dem Gesetzentwurf vorgesehen sei. Auch könnten sie nicht unbedingt die vorgesehene Versicherung gegen den Verdienstausfall bezahlen.

"Ein zahnloser Tiger" sei das Gesetz, hieß es von den Grünen. Die Ministerin sei ursprünglich mit "durchaus anderen Vorstellungen gestartet". Auch die Grünen kritisierten den fehlenden Rechtsanspruch. Ohne ihn stelle der Entwurf "überhaupt keine relevante Neuerung dar". Arbeitnehmer könnten schon heute flexible Regelungen mit ihren Arbeitgebern treffen, wenn sie Angehörige pflegen müssten. Genau wie die SPD bemängelten auch die Grünen, dass der Begriff der Angehörigen zu eng gefasst sei. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen