FDP legt Gesetzentwurf gegen Enteignungen vor
Das im Finanzmarktstabilisierungsgesetz enthaltene Rettungsübernahmegesetz stelle einen systemfremden Eingriff in die freiheitlich-soziale Wirtschaftsverfassung dar
Rettungsübernahmegesetz könnte wegen der zeitlichen Befristung gegen das Einzelfallgesetzverbot verstoßen
(18.05.09) - Die FDP-Fraktion verlangt eine Zurücknahme des Rettungsübernahmegesetzes, mit dem in eine Schieflage geratene Banken verstaatlicht werden können. In ihrem Entwurf eines Gesetzes gegen Enteignungen (16/12904) schreibt die Fraktion, dass mit dem "verfassungsrechtlich bedenklichen Rettungsübernahmegesetz" das Investitionsklima in der Bundesrepublik nachhaltig beschädigt worden sei. Die Mobilisierung von dringend benötigtem Risikokapital werde dadurch dauerhaft erschwert.
In der Begründung heißt es, das im Finanzmarktstabilisierungsgesetz enthaltene Rettungsübernahmegesetz stelle einen systemfremden Eingriff in die freiheitlich-soziale Wirtschaftsverfassung der Bundesrepublik Deutschland dar. Es schaffe neue rechtsstaatliche Probleme ohne betriebswirtschaftliche Probleme zu lösen.
Die Fraktion weist darauf hin, dass weder die Bundesregierung noch der Finanzmarktstabilisierungsfonds dem Bundestag bislang Belege erbracht hätten, warum eine Alleineigentümerschaft des Bundes für eine Solvenzsicherung eines Kreditinstitutes unerlässlich sei. Das Ziel einer Finanzmarktstabilisierung könne auch durch andere Mittel als durch eine Enteignung erbracht werden. Für die FDP-Fraktion liegt es nahe, dass das Rettungsübernahmegesetz wegen der zeitlichen Befristung gegen das Einzelfallgesetzverbot verstoßen könnte.
"In Kombination mit den hohen Anforderungen an die Enteignung als ultima ratio ist es praktisch ausgeschlossen, dass das Gesetz innerhalb des vorgesehenen kurzen Zeitraums auf einen anderen Personenkreis Anwendung finden kann als auf die Anteilseigner der Hypo Real Estate Holding AG. Damit einher geht ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz", kritisiert die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.