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FDP für liberales Außenwirtschaftsrecht


Selbstbewusstsein statt Abschottung – Für ein liberales Außenwirtschaftsrecht trotz Corona-Pandemie
FDP: Die Regelungen der Screening-Verordnung und der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sind getrieben von der Angst, insbesondere vor chinesischen, aber auch US-amerikanischen Investoren



Die FDP-Fraktion plädiert ungeachtet der Corona-Pandemie für ein liberales Außenwirtschaftsrecht. Bestehende Instrumente im Außenwirtschaftsrechtsgesetz und in der Außenwirtschaftsverordnung würden der Herausforderung, vor der die europäische Wirtschaft und zahlreiche Unternehmen derzeit stehen, ausreichend gerecht, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/18673). Verschärfungen brauche es nicht, daher solle der vorliegende Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes nicht weiterverfolgt werden.

Stattdessen solle die Bundesregierung in einem neuen Entwurf europäische Vorgaben zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union umsetzen, ohne die in Deutschland bestehenden Prüfmöglichkeiten deutlich auszuweiten.

Auf nationaler und europäischer Ebene müsse gelten, dass Investitionsprüfungen nicht aus industrie- und technologiepolitischen Erwägungen veranlasst werden, sondern sich auf den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit beschränken, erklären die Abgeordneten weiter. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 26.05.20
Newsletterlauf: 07.08.20


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Meldungen: Gesetze

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

  • Änderung vergaberechtlicher Vorschriften

    Mit einer Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (20/9047) werden die nationalen Vergaberechtsregelungen (Vergabeverordnung, Sektorenverordnung, Konzessionsvergabeverordnung und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) an die entsprechende europäische Durchführungsverordnung angepasst.

  • Berufsreglementierungen

    Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften sollen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Patentanwaltsordnung (PAO), das Steuerberatungsgesetz (StBerG), die Wirtschaftsprüferordnung (WPO), die Gewerbeordnung (GewO) und die Handwerksordnung (HwO) um eine Anlage ergänzt werden.

  • Verhältnismäßigkeitsrichtlinie

    Der Wirtschaftausschuss hat in seiner Sitzung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (20/8679) mit den Stimmen der Ampelfraktionen und der Unionsfraktion gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und unter Enthaltung der Linksfraktion angenommen.

  • Wertungswidersprüche vermeiden

    Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze" (20/8344) vorgelegt, die sich aus Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 ergibt. Infolge dieser Änderungen seien Anpassungen in anderen Gesetzen notwendig, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen und Wertungswidersprüche vermieden werden, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage.

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