Unternehmensstatistiken: Gesetz zur Harmonisierung
Gesetz schafft rechtliche Voraussetzungen zum Austausch von Einzeldaten
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland, zur Prüfung von Daten multinationaler Unternehmensgruppen zur Sicherung der Qualität der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/28411) vorgelegt, mit dem die EU-Rahmenverordnung EBS (Regulation on European business statistics) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Ziel ist es, Unternehmensstatistiken auf EU-Ebene weitgehend zu harmonisieren und Daten somit besser vergleichbar zu machen. Das Gesetz schafft unter anderem rechtliche Voraussetzungen zum Austausch von Einzeldaten.
Der für die Wirtschaft entstehende Erfüllungsaufwand wird nach Angaben der Bundesregierung in voller Höhe durch gleichzeitige entstehende Entlastungen kompensiert. Auf die Verwaltung kommt ein jährlicher Mehraufwand von etwa 2,8 Millionen Euro zu, eine Million Euro davon entfallen auf die Länder. Der einmalige Erfüllungsaufwand liegt bei etwa 861.000 Euro, wie es weiter heißt. Etwa 11.000 Euro davon müssten die Länder schultern.
Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die dargestellten Gesetzesfolgen. Zwei Einwände des Bundesrats, die unter anderem die Kompetenzen Statistischer Landesämter betreffen, lehnt die Bundesregierung ab. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.04.21
Newsletterlauf: 16.07.21
Meldungen: Gesetze
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Wertungswidersprüche vermeiden
Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze" (20/8344) vorgelegt, die sich aus Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 ergibt. Infolge dieser Änderungen seien Anpassungen in anderen Gesetzen notwendig, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen und Wertungswidersprüche vermieden werden, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage.
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Bundesregierung legt Nationale Datenstrategie vor
Die Bundesregierung will erreichen, dass Daten effektiver genutzt werden können. Damit diese in größerem Umfang und besserer Qualität zur Verfügung stehen, hat sie die Nationale Datenstrategie vorgelegt, die den Weg zur einer "effektiven und zukunftsfähigen Datennutzung" bereiten soll.
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Bekämpfung der Finanzkriminalität
Die Bundesregierung will den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fokussierter ausrichten. Sie dazu hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen vorgelegt.
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Bundesregierung will Onlinezugangsgesetz ändern
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/8093) zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz) vorgelegt.
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Auf Missstände aufmerksam machen
Nachdem das ursprünglich von der Bundesregierung eingebrachte Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundesrat gescheitert ist, unternehmen die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP einen zweiten Anlauf. Sie haben das Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, von denen nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Ziel ist unverändert, dass Hinweisgeber auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände aufmerksam machen können.