Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Gesetz: Erprobung von Registerzensus-Verfahren


Erprobung von Verfahren zur künftigen registerbasierten Ermittlung der Bevölkerungszahlen
Gewinnung realitätsgerechter Einwohnerzahlen: Stets muss der aktuelle Stand der wissenschaftlich anerkannten Methoden angewendet werden



Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften" (19/27425) vorgelegt. Mit dem "Registerzensuserprobungsgesetz" sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Erprobung von Verfahren zur künftigen registerbasierten Ermittlung der Bevölkerungszahlen geschaffen werden. Daneben schafft der Gesetzentwurf laut Bundesregierung zugleich die Voraussetzungen dafür, "hilfs- und übergangsweise ab dem Jahr 2024 geokodierte Bevölkerungszahlen aus einer Kombination der Bevölkerungsfortschreibung mit jährlichen Melderegisterauszügen zu schätzen".

Darüber hinaus sollen den Angaben zufolge mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeiten der statistischen Landesämter verbessert werden, "die Wanderungsdaten im Zusammenhang mit der Wanderungsstatistik auf ihre Richtigkeit zu prüfen".

Wie die 'Bundesregierung in der Vorlage ausführt, benötigen Bund, Länder und Kommunen für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen verlässliche Daten zur Bevölkerung, Arbeitsmarktbeteiligung und Wohnsituation. Zudem sei Deutschland verpflichtet, diese Daten an die Europäische Kommission zu liefern.

Zu erwartende Änderungen der Anforderungen an die Ermittlung der Bevölkerungszahlen auf EU-Ebene und der Auftrag aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2018 (2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15), "dass zur Gewinnung realitätsgerechter Einwohnerzahlen stets der aktuelle Stand der wissenschaftlich anerkannten Methoden angewendet werden muss", machten es erforderlich, die Erprobung eines registerbasierten Verfahrens der Datenermittlung rechtlich zu regeln. Ziel sei die Erprobung von Verfahren für eine registerbasierte Gewinnung der Zensusdaten aus bereits in der Verwaltung vorhandenen Daten "ohne primärstatistische Befragungen". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 10.06.21


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen