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Hersteller sollen Kosten von Plastikmüll mittragen


Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Die Pflicht zur Übernahme bestimmter Kosten durch die Hersteller solle dazu beitragen, "Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften



Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sollen sich an den Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Das sieht das von der Bundesregierung geplante Einwegkunststoff-Fondgesetz (20/5164) vor, über das der Bundestag berät.

Mit dem Gesetz sollen Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung umgesetzt werden, die sich aus der EU-Richtlinie 2019/904 ergeben. Konkret ist vorgesehen, dass Hersteller von Plastikprodukten wie To-Go-Bechern, leichten Tragetaschen, Feuchttüchern, Luftballons und Tabakfiltern die "notwendigen Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen decken", heißt es im Gesetzentwurf.

Die Pflicht zur Übernahme bestimmter Kosten durch die Hersteller solle dazu beitragen, "Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, die Vermüllung der Umwelt zu bekämpfen sowie die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern".

So ist geplant, dass Unternehmen künftig eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Die Höhe dieser "Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion" sei abhängig von der jeweils erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Menge an Einwegplastikprodukten, schreibt die Bundesregierung. Abgabesätze und Auszahlungskriterien würden nach gesetzlich festgelegten Maßstäben durch Rechtsverordnung bestimmt. Dabei müsse entsprechend der europarechtlichen Anforderungen der Maßstab der Kosteneffizienz der Leistungserbringung sowie das Gebot der Kostendeckung verpflichtend zugrunde gelegt werden, heißt es im Entwurf.

Aus dem Fonds sollen Kommunen künftig Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen. Die Kostenerstattung soll erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr 2024 erfolgen. Basierend auf ersten Forschungsergebnissen des Umweltbundesamtes schätzt die Bundesregierung die jährlichen Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.23
Newsletterlauf: 23.03.23


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