Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Rechtssicherheit für Webhosting-Betrieb


RapidShare AG klagt gegen GEMA - Welche Prüfungspflichten hat ein Webhoster?
Das Telemediengesetz sowie die europäische Gesetzgebung befreien Hoster jedoch ausdrücklich von proaktiven Prüfungspflichten


(25.04.07) - Die RapidShare AG reicht beim Landgericht Düsseldorf eine negative Feststellungsklage gegen die GEMA ein, um Rechtssicherheit für den Betrieb ihres Webhosting-Dienstes zu schaffen. Das Verfahren soll klären, wie weit die Pflichten eines Webhosters reichen, um den Missbrauch seines Angebots und Rechtsverletzungen durch einzelne Nutzer zu verhindern.

Im Mittelpunkt steht die Unterscheidung zwischen Dateien und Musikwerken: Fraglich ist insbesondere, ob sich die Pflichten des Hosters darauf beschränken die Dateien zu löschen, über deren illegale Speicherung er unterrichtet wurde, oder ob er gezwungen ist den Zugang zu allen Files zu sperren, die das vom Urheber gemeldete Musikwerk enthalten. Da ein Titel in verschiedenen Dateiformaten und unter unterschiedlichen Namen gespeichert werden kann, müsste der Anbieter in diesem Fall Inhalte vorab prüfen, um Rechtsverletzungen zu vermeiden.

Das Telemediengesetz sowie die europäische Gesetzgebung befreien Hoster jedoch ausdrücklich von proaktiven Prüfungspflichten. "Die unklare Rechtslage ist für die Branche gravierend", erläutert Bobby Chang, Geschäftsführer der RapidShare AG. "Zum einen sind viele Einzelheiten im Zusammenspiel der gesetzlichen Regelungen ungeklärt. Zum anderen können bestimmte technische Infrastrukturen nur bereitgestellt werden, wenn die Haftung beschränkt wird, so wie es das Telemediengesetz – im Einklang mit den Vorgaben des Europarechts – fordert. Beispielsweise haben Konsumenten in vielen Fällen ein Recht auf private Kopien ihrer Musik. Es ist nicht möglich bereits im Vorfeld zu erkennen, ob jemand beabsichtigt den Link zu dieser Datei öffentlich zugänglich zu machen."

Im März hatte das Landgericht Köln den Widerspruch der RapidShare AG gegen eine einstweilige Verfügung der GEMA zunächst zurückgewiesen. Es hatte jedoch deutlich gemacht, dass der Webhoster nur dann mit Ordnungsmitteln belegt wird, wenn das Unternehmen selbst schuldhaft Verpflichtungen verletzt. Ob das der Fall ist, wird in einem gesonderten Verfahren geklärt. Die RapidShare AG hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. "Wir sind davon überzeugt, dass der Konflikt mit der GEMA gelöst werden kann und es gleichzeitig möglich ist, Innovationen Rechnung zu tragen", schließt Chang. (RapidShare: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen