Reform des Telemediengesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
Nutzer sollten rechtswidrige Inhalte melden können, Anbieter müssten ein Verfahren zur Prüfung und Abhilfe solcher Beschwerden entwickeln
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem sie die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen will. Die Änderungen beträfen vor allem Anbieter audiovisueller Mediendienste und Videosharingplattform-Dienste, schreibt die Bundesregierung im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze" (19/18789). Konkret geht es darum, dass diese Anbieter neue Verfahren zum Umgang mit Nutzerbeschwerden einführen müssen.
Nutzer sollten rechtswidrige Inhalte melden können, Anbieter müssten ein Verfahren zur Prüfung und Abhilfe solcher Beschwerden entwickeln. "Durch die Änderungen soll den Entwicklungen des Marktes Rechnung getragen werden und ein Gleichgewicht zwischen dem Zugang zu Online-Inhalte-Diensten, dem Verbraucherschutz und der Wettbewerbsfähigkeit geschaffen werden", begründet die Bundesregierung ihren Vorstoß. Die EU-Richtlinie ist bis zum 19. September 2020 in deutsches Recht umzusetzen.
Im Zuge des Entwurfs soll außerdem das Deutsche-Welle-Gesetz dahingehend geändert werden, dass die Deutsche Welle weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung stellen soll. Für Kinder und Jugendliche potentiell schädliche Angebote seien zu kennzeichnen.
Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 28.05.20
Newsletterlauf: 21.08.20
Meldungen: Gesetze
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Gesetzentwurf: Neufassung der Energieauditpflicht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Energieauditpflicht (20/11852) vorgelegt. Am 10. Oktober 2023 ist die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Zwar seien mit dem Energieeffizienzgesetz bereits wesentliche Anforderungen der Neufassung der EED in nationales Recht umgesetzt worden, allerdings müssten noch weitere Anforderungen umgesetzt werden, so die Bundesregierung. Insbesondere gab es demnach wesentliche Änderungen im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen.
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Terrorismusstrafrecht & EU-Vorgaben
Die Bundesregierung will das Terrorismusstrafrecht nachbessern und an EU-Vorgaben anpassen. Wie die Bundesregierung in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung" (20/11848) anführt, habe die Europäische Union eine mangelnde Umsetzung der Vorgaben gerügt.
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Umsetzung der DSGVO
Der Bundesrat will die Verfolgung datenschutzrechtlicher Verstöße im Rahmen von lauterkeitsrechtlichen Konkurrenten- oder Verbandsklage nach Paragraf 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich ausschließen. Dazu hat die Länderkammer den "Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht" (20/11879) vorgelegt.
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Rechtssicherheit für Betriebsräte
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.
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Gesetz: Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.