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Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten


So soll die "Vorratsdatenspeicherung" in Deutschland umgesetzt werden: Das Gesetz soll spätestens im Herbst 2007 vom Bundestag verabschiedet werden und am 1. Januar 2008 in Kraft treten
Bei dem Bundesverfassungsgericht ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (§§ 95 Abs. 3, 111-113 TKG) anhängig


(15.06.07) - Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung läuft gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie am 15. September 2007 ab, darf allerdings für die Dienste Internetzugang, Internet-Telefonie und E-Mail bis längstens zum 15. März 2009 aufgeschoben werden. Hierzu ist eine besondere Erklärung der Mitgliedsstaaten notwendig. Eine solche Erklärung haben 16 der 25 Mitgliedsstaaten abgegeben, darunter Deutschland und Österreich.

Das Bundeskabinett hat im April 2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie. Das Gesetz soll spätestens im Herbst 2007 vom Bundestag verabschiedet werden und am 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Nach dem Gesetzentwurf sollen die folgenden Daten sechs Monate lang auf Vorrat gespeichert werden:
Lesen Sie mehr: Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten
(Quelle: Wikipedia.de: ra)


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