Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Nichtigkeitsklage der Europäischen Zentralbank


BGH: Patent über ein Verfahren zur Herstellung von Geldscheinen für nichtig erklärt
Erteilte Fassung des Patents geht über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus


(20.07.10) - Ein Verfahren, mit dem Geldscheine insbesondere vor Fälschung mittels modernen Farbkopiergeräten geschützt werden sollen, hätte für die Patentinhaber eine Lizenz zum Gelddrucken bedeutet – denn die Europäische Zentralbank bedient sich einer ähnlichen Technologie bei der Fertigung von Geldscheinen. Aber daraus wird nichts.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über eine Nichtigkeitsklage der Europäischen Zentralbank gegen eben jenes Patent entschieden, dass das Verfahren zur Herstellung eines fälschungssicheren Dokuments, zum Beispiel von Geldscheinen, betrifft. Hierzu sollen die Geldscheine mit bestimmten Strukturen versehen werden, die beim Kopiervorgang ein so genanntes Moirémuster erzeugen, das die Kopie leicht erkennbar als Fälschung entlarvt.

Die Patentinhaberin führt gegen die Europäische Zentralbank in mehreren europäischen Ländern Rechtsstreitigkeiten und macht geltend, bei der Herstellung der Euro-Banknoten werde von der patentierten Lehre Gebrauch gemacht. Im Falle des Erfolgs winken Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe.

Die Europäische Zentralbank wehrt sich dagegen mit einer Nichtigkeitsklage, die in jedem Land, für das das Patent erteilt worden ist, gesondert erhoben werden muss. In verschiedenen Staaten, darunter Großbritannien und Frankreich, ist das Patent mit Wirkung für das jeweilige Land bereits rechtskräftig für nichtig erklärt worden.

In Deutschland hat das in erster Instanz zuständige Bundespatentgericht die Nichtigkeitsklage noch abgewiesen. Nach seiner Auffassung greift keiner der von der Klägerin vorgetragenen Nichtigkeitsgründe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidung des Bundespatentgerichts abgeändert und das Patent mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt.

Rechtsanwalt Nikolai Klute aus der Hamburger Kanzlei .rka Rechtsanwälte, sagt dazu: "Der BGH ist ähnlich wie die englischen und französischen Gerichte und wie das österreichische Patentamt zu der Auffassung gelangt, dass die erteilte Fassung des Patents über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinausgeht. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind die Rechtswirkungen des Patents damit rückwirkend entfallen." Nicht so in den Niederlanden und in Spanien. Dort sind die Nichtigkeitsklagen in erster Instanz erfolglos geblieben."

Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07
Bundespatentgericht - Urteil vom 27. März 2007 - 1 Ni 5/06 (EU)
(.rka Rechtsanwälte: ra)

.rka Rechtsanwälte: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Kläger hatte die Revisionsfrist gewahrt

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.10.2022 – X R 14/21 entschieden, dass eine Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten unwirksam ist, wenn der Zusteller nicht zuvor versucht, die Postsendung mit dem Schriftstück persönlich zu übergeben. Dies gilt auch während der Covid-19-Pandemie. Für förmliche Zustellungen –etwa von Gerichtsentscheidungen oder besonders wichtigen Verwaltungsakten– hat der Gesetzgeber ein klares Regelwerk aufgestellt (§§ 166 ff. der Zivilprozessordnung –ZPO–). Wenn diese Regeln bei der Zustellung nicht beachtet werden, ist die Zustellung unwirksam. Eine "Heilung" des Mangels tritt erst in dem Zeitpunkt ein, in dem der Empfänger das Schriftstück tatsächlich in die Hand bekommt.

  • Feststellungen zur Differenzbesteuerung

    Mit Urteil vom 12.05.2022 - V R 19/20 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Verkäufer, der auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über "ebay" veräußert, eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich eine unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ausübt.

  • Keine Anschaffung im Sinne des EStG

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 03.05.2022 - IX R 7/21 entschieden, dass die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen keine Anschaffung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG darstellt.

  • Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 01.09.2022 - IV R 13/20 entschieden, dass die sachliche Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers frühestens mit dem Abschluss eines Kaufvertrages über eine erste Immobilie beginnt. Erst durch den entsprechenden Kauf sei er in der Lage, seine Leistung am Markt anzubieten.

  • Taxi kein begünstigtes öffentliches Verkehrsmittel

    Mit Urteil (VI R 26/20) vom 09.06.2022 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Arbeitnehmer für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auch bei Nutzung eines Taxis lediglich in Höhe der Entfernungspauschale Aufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen