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Ticketzahlung gehört in den Flugpreis


Erfolgreiche Klagen des vzbv gegen zwei Fluglinien: Flugpreise müssen alle Gebühren enthalten
Richter stellten klar: Es reicht nicht aus, dass der Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt wird

(16.02.12) - Das Berliner Kammergericht hat zwei Fluggesellschaften untersagt, im Internet mit irreführenden Flugpreisen zu werben. Die eine Flugline muss künftig die Preise immer inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen. Die andere Fluglinie wurde dazu verurteilt, auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung in den Flugpreis einzurechnen. Damit gaben die Richter zwei Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) statt.

Flug kostete 74 Euro statt 41 Euro
So wurde Kunden bei der einen Fluglinie nach Eingabe von Datum, Abflug- und Zielort in die Buchungsmaske eine Tabelle mit den Preisen ausgewählter Flüge angezeigt. Doch die Preise waren viel zu niedrig. Sie enthielten weder Steuern, Flughafengebühren noch Kerosinzuschläge. Auch die "Service Charge" von 10 oder 15 Euro für die Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte fehlte. Für einen Flug von Berlin nach Frankfurt beispielsweise betrug der angegebene Preis 41 Euro; tatsächlich mussten Kunden dafür 74 Euro zahlen. Der Gesamtpreis war nur für den jeweils voreingestellten oder angeklickten Flug und nur unterhalb der Preistabelle aufgeführt.

Die Richter stellten klar: Es reicht nicht aus, dass der Endpreis an irgendeiner Stelle im Buchungsvorgang genannt wird. Eine Fluggesellschaft müsse immer den korrekten Endpreis angeben – einschließlich aller Gebühren und Zusatzkosten, soweit sie für den Kunden obligatorisch sind.

Bearbeitungsgebühr für Kartenzahlung
Die andere Fluglinie hatte die Flugpreise bei der Onlinebuchung ohne die Bearbeitungsgebühr von 5 Euro für die Bezahlung des Tickets angegeben. Kostenfrei waren lediglich Zahlungen mit einer in Deutschland nahezu unbekannten Prepaidkarte. Von der Extra-Gebühr erfuhren Kunden erst im dritten Buchungsschritt. Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Gebühr für die meisten Kunden unvermeidlich und deshalb in den Endpreis einzurechnen ist.

Zahlreiche Verfahren gegen Fluggesellschaften eingeleitet
Seit November 2008 bestimmt eine EU-Verordnung, dass Flugpreise gegenüber Verbrauchern stets einschließlich aller obligatorischen Steuern, Gebühren, Zuschlägen und sonstigen Entgelte anzugeben sind. Damit sollen Passagiere vor irreführenden Lockangeboten geschützt werden. Doch viele Fluggesellschaften halten sich nicht daran und versuchen die Regelung zu umgehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat deshalb bereits zahlreiche Abmahn- und Klageverfahren eingeleitet.

Urteil: KG Berlin vom 09.12.2011 (Az. 5 U 147/10), nicht rechtskräftig
Urteil: KG Berlin vom 04.01.012 (Az. 24 U 90/10), nicht rechtskräftig
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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