Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Datenschutzrechte von Apple-Kunden


Datenklauseln von Apple rechtswidrig: vzbv klagt erfolgreich gegen die Datenschutzrichtlinie des Konzerns
Der vzbv hatte ursprünglich 15 Klauseln von der deutschen Apple-Website beanstandet

(18.06.13) - Das Landgericht Berlin hat die Datenschutzrechte von Apple-Kunden in Deutschland gestärkt. Nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat das Gericht acht vom IT-Unternehmen verwendete Vertragsklauseln für unwirksam erklärt. Gerd Billen, Vorstand des vzbv, begrüßte die Entscheidung: "Das Urteil zeigt den hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher in der digitalen Welt."

Der vzbv hatte ursprünglich 15 Klauseln von der deutschen Apple-Website beanstandet. Für sieben davon gab der Konzern vorab strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. Die übrigen acht Klauseln hat nun das Landgericht Berlin kassiert und damit die Rechtsauffassung des vzbv bestätigt. Dem Urteil zufolge benachteiligten die Regelungen Verbraucher unangemessen, da sie wesentliche Grundgedanken des deutschen Datenschutzrechts verletzten.

Das Datenschutzrecht verbiete beispielsweise "globale Einwilligungen", mit denen Kunden Unternehmen pauschal gestatten, ihre Daten zu nutzen. Einwilligungserklärungen seien nur gültig, wenn dem Verbraucher bewusst sei, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden. Dieser Anforderung genügten die Apple-Klauseln nicht.

Datenerhebung Dritter ohne deren Einwilligung unzulässig
In den Vertragsklauseln hatte sich das Unternehmen unter anderem vorbehalten, Daten wie Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer von Kontakten des jeweiligen Kunden zu erheben – ohne Einwilligung der betroffenen Dritten. Der Verbraucher erteile damit eine "Einwilligung zulasten Dritter". Das sei mit dem Gesetz nicht vereinbar, so das Gericht.

Weiterhin gestattete der Vertrag Apple und ihren "verbundenen Unternehmen", die erhobenen Nutzerdaten mit anderen Informationen zusammenzuführen. Auch diese Klausel erklärte das Gericht für unzulässig, da für Verbraucher unklar bleibe, welche Daten in welchem Umfang genutzt werden könnten.

Datenweitergabe zu Werbezwecken unzulässig
Der IT-Konzern nahm sich auch das Recht, Verbraucherdaten zu Werbezwecken an "strategische Partner" weiterzugeben, obwohl unklar blieb, um wen es sich hierbei handelt. Die Klausel überschreite damit eindeutig das für die Vertragserfüllung erforderliche Maß der Datenverarbeitung, urteilte das Gericht.

Eine Klausel, die dem Konzern und seinen Partnern erlaubte, Standortdaten des Verbrauchers zu verwenden, untersagten die Richter ebenfalls. Apple wollte die Daten nutzen, um für standortbezogene Dienste und Produkte zu werben. Trotz der zugesagten Anonymisierung ist laut Gericht aber davon auszugehen, dass die Daten „personenbeziehbar“ seien. Denn standortbezogene Angebote seien nicht möglich, ohne die Kunden aufgrund individueller Merkmale anzusprechen.

Urteil des Landgerichts Berlin vom 30.04.2013 – 15 O 92/12, nicht rechtskräftig
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 06.05.2024 - III R 14/22 entschieden, dass die Art und Weise, in der ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, seine Aufzeichnungen geführt hat, eine Tatsache ist, die -wird sie dem Finanzamt (FA) nachträglich bekannt- zur Korrektur eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids führen kann.

  • Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch

    Die Einsichtnahme in Steuerakten nach Durchführung des Besteuerungsverfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige hiermit steuerverfahrensfremde Zwecke verfolgen will, wie zum Beispiel die Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen seinen Steuerberater. Hiervon unberührt bleibt ein Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 07.05.2024 - IX R 21/22 entschieden.

  • Mitteilung des Widerrufs der Vollmacht

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 08.02.2024 - VI R 25/21 entschieden, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben ist, wenn er an einen zunächst wirksam bestellten Bevollmächtigten übersandt wird, dessen Vollmacht allerdings, wie dem Finanzamt (FA) erst kurz nach der Absendung des Verwaltungsaktes angezeigt worden ist, bereits zuvor widerrufen worden war.

  • Durchführung des Steuerabzugs

    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Köln ist nicht dafür zuständig, eine Außenprüfung anzuordnen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Steuerabzugs bei ausländischen Künstlern oder anderen beschränkt steuerpflichtigen Personen zu kontrollieren.

  • Einsatz älterer Kassenmodelle

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.11.2023 - X R 3/22 seine Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen fortgeführt. Im zugrunde liegenden Fall verwendete ein Restaurantbetrieb er, der einen großen Teil seiner Einnahmen in Form von Bargeld erzielte, in den Jahren 2011 bis 2014 eine elektronische Registrierkasse sehr einfacher Bauart, die bereits in den 1980er Jahren entwickelt worden war.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen