Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Nichtbeachtung der Jugendschutzvorschriften


Gericht verurteilt Staatliche Lotterieverwaltung in Bayern wegen mangelnden Jugendschutzes
Freistaat wurde zur Unterlassung der Teilnahme Minderjähriger an öffentlichen Glücksspielen verurteilt


(28.01.11) - Mit Urteil vom 23.12.2010, Az. 17HK O 2564/09 hat das Landgericht München I den Freistaat Bayern verurteilt es zu unterlassen, Minderjährigen und Spielern ohne Identitätskontrolle die Teilnahme an öffentlichen Glücksspielen zu ermöglichen. Darauf machte jetzt die Wettbewerbszentrale in einer Presseerklärung aufmerksam.

Gemäß § 4 Abs. 3 des Staatsvertrags zum Glückspielwesen in Deutschland (GlüStV) haben die Veranstalter und die Vermittler von Glücksspielen sicher zu stellen, dass Minderjährige von der Teilnahme an Glücksspielen ausgeschlossen sind. Sie haben darüber hinaus ein Sperrsystem zu unterhalten, das gewährleistet, dass Spieler, die für eine Form des Glücksspiels gesperrt sind, von sonstigen Glücksspielen ausgeschlossen sind.

Untersuchungen einer Marktforschungsgesellschaft in den Jahren 2008 und 2009 in zahlreichen bayerischen Städten hatten ergeben, dass Jugendliche an Glücksspielen teilnehmen konnten, ohne dass ihre Identität überprüft worden ist. So konnten ohne Vorlage eines Ausweises 84 Prozent aller Jugendlichen eine Wette platzieren. 72 Prozent wurden erst gar nicht nach einem Ausweis befragt. Von den Befragten wiederum konnten 54 Prozent eine Wette mit der Ausrede "vergessen" platzieren. Selbst Kinder (30 Prozent) konnten ohne Ausweis Wetten abgeben; 26 Prozent wurden erst gar nicht nach einem Ausweis befragt und 6 Prozent der Kinder konnten mit einer Ausrede teilnehmen.

Die Wettbewerbszentrale hatte nach Bekanntwerden der Untersuchungsergebnisse den Freistaat Bayern wegen Nichtbeachtung der Jugendschutzvorschriften im Glücksspielstaatsvertrag verklagt. Das Landgericht München I hat nunmehr nach umfangreicher Beweisaufnahme die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt und den Freistaat zur Unterlassung der Teilnahme Minderjähriger an öffentlichen Glücksspielen verurteilt.

Zudem hat es dem Freistaat verboten, Spielern die Teilnahme zu ermöglichen, ohne zuvor durch Kontrolle des Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle einen Abgleich mit der Sperrdatei von § 8 GlüstV durchzuführen.

Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts München I reiht sich ein in eine lange Reihe von Entscheidungen aus anderen Bundesländern (zuletzt OLG Koblenz, Urteil vom 01.12.2010, Az. 9 U 258/10; OLG Schleswig, Urteil vom 30.07.2010, Az. 6 U 28/09) ein, die an einer konsequenten Wahrung des Spielerschutzes durch die staatlichen Glücksspielanbieter zweifeln lassen, wie Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale hervorhebt. (Wettbewerbszentrale)

Wettbewerbszentrale: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Verdeckte Gewinnausschüttung?

    Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Ein solcher kann aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen.

  • Bekämpfung von Steuerhinterziehung

    Schweizer Banken können Informationen zu Konten und Depots deutscher Staatsangehöriger an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23.01.2024 - IX R 36/21 entschieden. Der BFH sieht in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten an die deutschen Steuerbehörden keine Verletzung der Grundrechte der inländischen Steuerpflichtigen.

  • Werbungskosten & Aufstiegsfortbildung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 23.11.2023 - VI R 9/21 entschieden, dass ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes) führt.

  • Fluorierte Treibhausgase & fehlende Pflichtangaben

    Die Wettbewerbszentrale ist seit Mitte 2023 in aktuell elf Fällen gegen teils umweltbezogene Werbung mit Bezug zur Energiewende vorgegangen. Die Fälle betrafen vor allem den Markt für Photovoltaik- und Solaranlagen, Wärmepumpen und Klimaanlagen.

  • Gewinnermittlung nach der Tonnage

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 19.10.2023 - IV R 13/22 dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG -) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG für Wirtschaftsjahre anordnet, die nach dem 31.12.1998 beginnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen