Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Parallelbetrieb von Legitimationslösungen


Künftig mehr Wettbewerb auf dem Markt für Software für Steuerberater
Übergangsweise werden die Steuerberaterkammern die Vorgangsdatenbank zunächst im Eigenbetrieb führen, damit andere Softwareanbieter nicht mehr gegenüber der Datev benachteiligt sind



Die deutschen Steuerberaterkammern haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, künftig die elektronische Legitimation von Steuerberatern über verschiedene Datenbanken zu ermöglichen. Nach Anpassung der IT-Systeme der Finanzverwaltung werden die Kammern den Parallelbetrieb von Legitimationslösungen unterstützen, zwischen denen Steuerberater dann wählen können. Bislang hatten die Steuerberaterkammern den Betrieb einer elektronischen Vollmachtsdatenbank exklusiv an das Unternehmen Datev eG übertragen. Das Bundeskartellamt hatte deswegen ein Kartell- und Missbrauchsverfahren gegen die Kammern geführt. Die wettbewerblichen Bedenken konnten durch die verpflichtenden Zusagen der Steuerberaterkammern ausgeräumt werden, so dass das Verfahren einvernehmlich beendet werden konnte.

Die Vollmachtsdatenbank der Kammern ermöglicht die Digitalisierung der Steuererklärung über den Steuerberater. Mit der Datenbank kann der Steuerberater elektronisch gegenüber der Finanzverwaltung seine Berechtigung zum Abruf von Daten seines Mandanten nachweisen. Der Datenabruf selbst und die elektronische Verarbeitung der Daten erfolgen dann in der jeweiligen Software des Steuerberaters. Die Kammern hatten den Vollmachtsdatenbank-Betrieb ausschließlich der Datev übertragen. Weil die Datev damit als einziges Unternehmen die Datenbank und die Software aus einer Hand anbieten konnte, hatte sie gegenüber anderen Anbietern von Steuerberatungssoftware einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Die Datev ist derzeit die mit Abstand führende Anbieterin von Softwarelösungen für Steuerberatungskanzleien.

Übergangsweise werden die Steuerberaterkammern die Vorgangsdatenbank zunächst im Eigenbetrieb führen, damit andere Softwareanbieter nicht mehr gegenüber der Datev benachteiligt sind. Sobald die Finanzverwaltung ihre Schnittstellen so angepasst hat, dass ihre Systeme mit mehreren Datenbanken parallel kommunizieren können, werden die Kammern den Softwareanbietern Zugang zu den bei ihnen geführten Berufsregistern gewähren. Damit können alle Softwareanbieter den rechtlich vorgeschriebenen Datenabgleich mit den Registern vornehmen und im Wettbewerb eigene Legitimationslösungen entwickeln.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Verwaltungsabläufe werden immer weiter digitalisiert und erfordern häufig speziell zugeschnittene IT-Lösungen und -Systeme. Für die Nutzer solcher IT-Systeme ist es wichtig, dass sie zwischen verschiedenen im Wettbewerb stehenden Anbietern die für sie am besten geeignete Lösung auswählen können. Um potentiellen Anbietern die Entwicklung marktgängiger Produkte zu ermöglichen, müssen ihnen Berufsorganisationen Zugang zu den notwendigen Daten unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen gewähren. Mit offenen Schnittstellen unterstützt die Verwaltung die Entwicklung geeigneter Lösungen im Wettbewerb."

Das Verfahren wurde in enger Abstimmung mit der Finanzverwaltung, dem Bundesministerium der Finanzen sowie Anbietern von Steuerberatungssoftware einschließlich der Datev geführt. Durch förmlichen Beschluss wurden die in diesem Verfahren von den Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer angebotenen Verpflichtungszusagen durch das Bundeskartellamt für verbindlich erklärt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 10.12.19
Newsletterlauf: 13.02.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Starke Marktstellung hätte sich verstärkt

    Die Neue Pressegesellschaft mbH & Co. KG hat die Anmeldung der Übernahme sämtlicher Anteile an der Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel GmbH & Co. KG, Balingen, sowie an deren Komplementärgesellschaft Anfang Januar 2023 zurückgenommen. Das Verlagshaus Daniel verbreitet im Zollernalbkreis die regionale Abonnement-Tageszeitung "Zollern-Alb-Kurier" sowie ein Anzeigenblatt.

  • Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne

    Das Bundeskartellamt hat am 23. Dezember 2022 Alphabet Inc., Mountain View, USA, Google Ireland Ltd., Dublin, Irland, und Google Germany GmbH, Hamburg, seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen Googles Konditionen zur Datenverarbeitung übersandt. Nach dem jetzigen Verfahrensstand geht das Bundeskartellamt davon aus, dass die neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB) einschlägig sind und Google deshalb ihre Datenverarbeitungskonditionen und die darauf gestützte Praxis anpassen muss.

  • Hohe Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Wienerberger AG, Wien, Österreich, sämtliche Anteile an der Terreal Holding S.A.S, Suresnes, Frankreich, zu erwerben, freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch das Zusammenschlussvorhaben werden künftig die bekannten Dachziegel-Marken "Creaton" und "Koramic" von ein und demselben Unternehmen angeboten."

  • Verstoß gegen das Missbrauchsverbot

    Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sind die in den Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland festgelegten "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von PayPal".

  • Handelsmarktplatz im Bereich des E-Commerce

    Das Bundeskartellamt hat zwei laufende Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen Amazon nun auch auf die Anwendung des neuen Instruments zur effektiveren Aufsicht über große Digitalkonzerne (§ 19a GWB) erstreckt. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir untersuchen in den beiden Verfahren, ob und wie Amazon die Geschäftschancen von Händlern, die im Wettbewerb zu Amazons eigenem Handelsgeschäft auf dem Amazon-Marktplatz tätig sind, beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen