Sie sind hier: Home » Recht » Kartellrecht

Frequenzvergabe im Mobilfunk


Die Vergabe der für die nächste Generation von Mobilfunknetzen erforderlichen Frequenzen (5G) wird derzeit von der Bundesnetzagentur vorbereitet
Aus Sicht des Bundeskartellamtes wäre es für den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt wünschenswert, wenn es im Rahmen der Auktion zu einem Marktzutritt eines vierten Netzbetreibers käme



Das Bundeskartellamt spricht sich in einer Stellungnahme zur Vergabe der Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur dafür aus, dass bei den anstehenden Entscheidungen auf wettbewerbsfördernde Instrumente gesetzt wird. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte: "Der Entwicklung auf dem Mobilfunkmarkt kommt eine Schlüsselstellung auf dem Weg in die Gigabit-Gesellschaft zu. Wettbewerb und Investitionen sind dabei kein Widerspruch. Selbstverständlich brauchen wir investitionsfördernde Rahmenbedingungen. Aber Wettbewerb ist ein genauso wichtiger Faktor. Wettbewerb ist der zentrale Treiber für innovative Dienstleistungen zur Unterstützung der Digitalisierung der Wirtschaft.

Drittanbieter entwickeln schon heute innovative Anwendungen für das Internet der Dinge (IoT), Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M) oder automatisiertes Fahren. Diese Anbieter brauchen Netzzugang, damit sie ihre Innovationskraft entfalten können. Mit dem so entstehenden Wettbewerb können wir die Entwicklung neuer Technologien und Produkte für die Industrie 4.0 erheblich fördern. Nur in einem von Wettbewerb geprägten Umfeld ist darüber hinaus gewährleistet, dass die Verbraucher attraktive Produkte zu angemessenen Preisen erhalten."

Die Vergabe der für die nächste Generation von Mobilfunknetzen erforderlichen Frequenzen (5G) wird derzeit von der Bundesnetzagentur vorbereitet. Dabei hat sie verschiedene wettbewerblich relevante Handlungsfelder – wie etwa eine Verpflichtung zur Gewährung von National Roaming für Newcomer und eine Zugangsverpflichtung gegenüber Drittanbietern – zur Diskussion gestellt.

Aus Sicht des Bundeskartellamtes wäre es für den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt wünschenswert, wenn es im Rahmen der Auktion zu einem Marktzutritt eines vierten Netzbetreibers käme. Weiterhin wäre es wettbewerblich von hoher Bedeutung, dass Diensteanbieter und Mobile Virtual Network Operator (MVNOs) einen Anspruch auf angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Mobilfunknetzen erhalten bzw. behalten. Über entsprechende Zugangsentgelte, die die Drittanbieter an den Frequenz- und Ausbaukosten beteiligen, würden die Investitionsanreize der etablierten Mobilfunknetzbetreiber aufrechterhalten werden.

Dem Bundeskartellamt liegen verschiedene Beschwerden von Drittanbietern vor, die das Fehlen eines effektiven Zugangs zum Mobilfunknetz bemängeln. Auch die vergleichsweise geringe Verfügbarkeit von LTE in Deutschland zeigt, dass sich ohne effektive Regeln nur schwer ein zufriedenstellender Zugang von Drittanbietern zu neueren technologischen Standards entwickelt. (Bundeskartellamt: ra)

eingetragen: 28.08.18
Newsletterlauf: 15.10.18



Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Neue Vorschriften für Digitalkonzerne

    Google (Alphabet Inc., USA) hat sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet, verschiedene Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services und bei der Google Maps Platform abzustellen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ich freue mich, dass wir uns mit Google einigen konnten und somit ganz unmittelbar positive Auswirkungen für die betroffenen Wirtschaftsbereiche erzielen. Die Zusagen von Google haben das Potential, weitreichende Änderungen im Markt zu bewirken. Durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkungen stärken wir die Auswahlmöglichkeiten der Kundinnen und Kunden und eröffnen neue Chancen für Wettbewerber von Google."

  • Antennenstandorte für 1&1

    Das Bundeskartellamt hat der Vodafone Group, der Vodafone GmbH und der Vantage Towers AG seine vorläufige rechtliche Einschätzung wegen der mangelnden Bereitstellung von Antennenstandorten für 1&1 übersandt. Das Vodafone-Konzernunternehmen Vantage Towers hatte sich zu der Bereitstellung schon im Jahr 2021 vertraglich verpflichtet, dann kam es aber zu massiven Verzögerungen (s. Pressemeldung vom 2. Juni 2023). Vodafone und Vantage Towers haben jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

  • Entwicklung eines neuen MGCS-Systems

    Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland GmbH & Co KG, der KNDS France, der Rheinmetall Landsysteme GmbH und THALES SIX GTS France SAS freigegeben. Das Gemeinschaftsunternehmen, die MGCS-Projekt Company GmbH, soll ihren Sitz in Deutschland haben. Das Hauptziel des Gemeinschaftsunternehmens ist die industrielle Entwicklung des modularen "Main Ground Combat Systems" (MGCS)-Kampfpanzers in deutsch-französischer Kooperation.

  • Erwerb von Lebensmittelherstellern

    Das Bundeskartellamt hat den mittelbaren Erwerb der Uckermärker Milch GmbH (Uckermärker), einer Tochter der Ostmilch Handels GmbH, durch die EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG (EDEKA) freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Das Bundeskartellamt schaut beim Erwerb von Lebensmittelherstellern durch große Lebensmitteleinzelhändler immer sehr genau hin. Wir müssen ausschließen, dass es durch eine solche Übernahme zu einer Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder Händler kommt. Im vorliegenden Fall ist dies nicht zu befürchten."

  • Sehr häufige Preisänderungen an der Tankstelle

    Das Bundeskartellamt hat seine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel mit einem umfangreichen Endbericht abgeschlossen. In dem Bericht erläutert das Bundeskartellamt die Strukturen und die Preissetzungsmechanismen auf diesen Marktstufen der Mineralölwirtschaft und identifiziert Stellschrauben, die zu einer Stärkung des Wettbewerbs beitragen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen